Gesunde Arbeit

AK-NÖ-Wieser: Arbeitnehmer müssen endlich gesetzlich vor gesundheitsgefährdender Hitze geschützt werden!

Die Regelungen derzeit sind unverbindlich und schwammig. Nur für Bauarbeiter gibt es eine Sonderregelung.

Die erste Hitzewelle dieses Jahres lässt die Zahl der Anfragen von ArbeitnehmerInnen bei der AK Niederösterreich in die Höhe schnellen. Die häufigste Frage: Ab welchen Temperaturen muss der Chef Beschäftigten frei geben? Die Antwort: Nie. Nur in der Baubranche gibt es eine unverbindliche Sonderregelung. „Die Arbeitnehmer müssen vor gesundheitsgefährdender Hitze am Arbeitsplatz endlich gesetzlich geschützt werden“, so AK-Niederösterreich-Präsident und ÖGB-NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Er fordert von der Bundesregierung, hier entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Die derzeitige Regelung im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist unverbindlich und besagt lediglich, dass der Arbeitgeber „alle geeigneten Maßnahmen zu treffen“ hat, „damit die Arbeitnehmer keinen erheblichen Beeinträchtigungen durch [...] Hitze oder vergleichbare Einwirkungen ausgesetzt sind“. Konkrete Details dazu werden jedoch nicht ausgeführt. „Es braucht daher rasch gesetzliche Klarstellungen, um die Beschäftigten zu schützen sowie Arbeitsunfälle und dadurch Ausfälle der Beschäftigten, die auch für die Arbeitgeber nicht angenehm sind, zu vermeiden“, so Wieser.

Eine Sonderregelung gibt es derzeit nur für Beschäftigte in Bauindustrie und -gewerbe. Wenn die Temperatur im Schatten länger als drei Stunden höher ist als 32,5 Grad, können Arbeitgeber die Arbeiter nach der Schlechtwetterregelung den Rest des Tages nach Hause schicken. Die Betroffenen bekommen dann den Großteil des Verdienstentgangs ersetzt. Eine klare gesetzliche Regelung müsste die Möglichkeit schaffen, verpflichtende Maßnahmen zu treffen, um die Temperatur im Betrieb abzusenken, so Wieser. Wenn das nicht möglich ist, dann ist eine an die Baubranche angelehnte Regelung umzusetzen.

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