Gesunde Arbeit

ÖGB fordert zeitgemäße Gesetze zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz

Im Jahr 2018 gab es in Österreich laut ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) je nach Stadt zwei- bis dreimal so viele Hitzetage (mindestens 30 °C) wie in einem durchschnittlichen Jahr. Die WienerInnen erlebten dabei die meisten Tropentage. Die Wissenschaft ist sich einig: Die Erderwärmung verursacht mehr und intensivere Hitzeperioden – auch in Österreich.

„Die Politik muss daher endlich Rahmenbedingungen schaffen, um die Klimaziele einzuhalten, denn wenn diese nicht erreicht werden, wird die Temperatur in den nächsten Jahrzehnten noch weiter ansteigen. Die Klimafrage wird zunehmend auch eine soziale Frage: Wie kann man sich vor Hitze und Klimaveränderungen schützen? Wir fordern eine verbindliche Klimastrategie“, betont ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian.

Hitze wirkt sich negativ auf die Gesundheit aus – vor allem am Arbeitsplatz
Von den immer länger andauernden Hitzeperioden sind daher starke und breitenwirksame negative Gesundheitsfolgen zu erwarten. Besonders lange oder andauernd der Hitze ausgesetzt sind ArbeitnehmerInnen an ihrem Arbeitsplatz, oftmals ohne Handlungsspielraum. Hohe Temperaturen beeinflussen spürbar die Arbeitsbedingungen und belasten die Betroffenen massiv – in Innenräumen wie auch im Freien. Das betrifft daher nicht nur ArbeiterInnen am Bau, sondern ArbeitnehmerInnen in allen Branchen.
„Arbeiten bei Hitze ist gefährlich und gefährdet die Gesundheit – in Innenräumen wie auch im Freien. Das kann bis zu schweren Erkrankungen wie Hautkrebs führen. Arbeit darf nicht krank machen. Hier sind eindeutig die Arbeitgeber in der Verantwortung, sie haben die sogenannte Fürsorgepflicht. Unsere Arbeitsplätze müssen klimafit werden“, so Katzian.

Welche Schutzmaßnahmen müssen angepasst oder neu geschaffen werden?
Im Temperaturbereich von 26 °C bis 35 °C reagiert der menschliche Körper mit vermehrter Schweißabgabe zur Regulierung der Körperkerntemperatur. Dabei ist das Herz-Kreislauf-System derart stark beansprucht, dass die Leistungsfähigkeit der ArbeitnehmerInnen beeinträchtigt ist. Bei Risikogruppen wie Jugendlichen, Älteren oder Schwangeren, bei schwerer körperlicher Arbeit oder bei Schutzkleidung kann es zu schweren Gesundheitsgefährdungen kommen.
Bisher gab es keine verpflichtenden Regelungen für die Arbeitgeber, wenn die Raumtemperatur von über 25 °C überschritten oder bei direkter Sonneneinstrahlung gearbeitet wird. Der ÖGB und die Arbeiterkammer fordern daher, dass Arbeitgeber verpflichtet werden, ab 25 °C geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zu setzen, um die hohe Hitze zu reduzieren.

Arbeitgeber sind in der Verantwortung – ÖGB-Forderungskatalog
Der ÖGB hat daher gemeinsam mit der Arbeiterkammer einen Forderungskatalog mit möglichen Maßnahmen gegen Hitze am Arbeitsplatz erstellt. Darunter beispielsweise organisatorische Lüftungsmaßnahmen, temperatursenkende bauliche Maßnahmen, Abschirmung von Sonneneinstrahlung durch diverse Vorrichtungen, Ventilatoren oder Lockerung der Bekleidungsregelungen. Welche Regelungen getroffen werden, ist Entscheidung des Arbeitgebers.
Sind diese Maßnahmen allesamt nicht ausreichend, sind Ersatzarbeitsplätze bereitzustellen, die Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden zu begrenzen und zusätzliche bezahlte Pausenregelungen zu schaffen. Wenn das nicht möglich ist, gilt bezahlt hitzefrei für die ArbeitnehmerInnen, solange keine kühlere Alternative vom Arbeitgeber angeboten wird.

Baubranche als Vorbild
Die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen in der Bau-Branche haben erste Erfolge in die richtige Richtung gebracht. Dank der Gewerkschaft Bau-Holz wurde mit 1. Mai 2019 die Hitzefrei-Regelung von 35 auf 32,5 °C für die ArbeiterInnen der Baubranche gesenkt. Diese Regelung soll in Zukunft als Vorbild für andere Branchen gelten.

Weitere Informationen
Aktuelle Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit: Hilfe, Hitze!
Kollektivvertragsverhandlungen – Bau
Maßnahmenpaket Hitze

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