Gesunde Arbeit

GBH-Hitze: Auch Bauarbeiter brauchen Schatten

Die wichtigsten Fakten der neuen Hitzeregelung

Dank der Gewerkschaft BAU-HOLZ gibt es für Bauarbeiter eine verbesserte Hitzeregelung. Auftraggeber und Arbeitgeber müssen jedoch „mitspielen“.

Nach einem verregneten und kühlen Mai ging es jetzt ziemlich rasch. Die erste große Sommerhitze 2019 hat Österreich erreicht. Schon für dieses Wochenende werden bis zu plus 38 Grad prophezeit.

Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) hat bei der Lohnverhandlung auch eine deutliche Verbesserung der Hitzeregelung für Bauarbeiter erreicht: Seit 1. Mai 2019 kann die Arbeit nach Anweisung des Arbeitgebers bereits bei 32,5 Grad Celsius eingestellt werden.

GBH-Info-Tour mit 39 Stationen durch Österreich
GBH-Bundesvorsitzender Abg.z.NR Josef Muchitsch: „Natürlich häufen sich jetzt die Anfragen vonseiten der Beschäftigten, aber auch der Arbeitgeber. Deshalb informieren wir in den nächsten Tagen unsere Betriebsräte bundesweit bei insgesamt 39 Informationskonferenzen über die neue Hitze-Regelung.“

Die wichtigsten Fakten der neuen Regelung im Überblick:

  • Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt.
  • Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen.
  • Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent.

Muchitsch appelliert abschließend an alle Auftraggeber und Arbeitgeber, die neue Regelung zum Wohle ihrer Bauarbeiter auch anzuwenden: „Diese unerträglichen Hitzewerte werden erst am Nachmittag gemessen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Bauarbeiter schon acht oder mehr Stunden gearbeitet. Gerade bei Hitze lässt die Konzentration nach, was häufigere Arbeitsunfälle zur Folge hat. Auch die 'harten' Bauarbeiter sind nicht unverwundbar, auch sie brauchen gesunde und menschliche Arbeitsbedingungen.“

Nähere Infos zur Schlechtwetterregelung können bei der Gewerkschaft Bau-Holz angefordert werden: www.bau-holz.at.

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