Gesunde Arbeit

Hitze extrem – KranführerInnen am Limit

Die Rekordsommer der letzten Jahre haben sichtbar gemacht, an welchen Arbeitsplätzen extreme Hitze herrscht. Besonders betroffen sind ArbeitnehmerInnen in nicht klimatisierten Krankabinen.
Schon bei einer Außentemperatur von 30 °C werden Innentemperaturen von 46 °C erreicht.
Kran Schon bei einer Außentemperatur von 30 °C werden Innentemperaturen von 46 °C erreicht.

Der Todesfall eines Kranführers ging im Sommer 2018 durch die Medien. Auch deshalb, weil dieser erst am nächsten Morgen von den Kollegen entdeckt wurde. Die Problematik hitzeexponierter Arbeitsplätze, wie z. B. in Krankabinen, ist seit Längerem bekannt. Gleiches gilt für Fahrerkabinen sowie Führerstände in selbstfahrenden Arbeitsmitteln, wie z. B. Loks oder Baggern.

Messungen als Basis für Schutzmaßnahmen
Um die reellen Belastungen beurteilen zu können, wurden im Sommer 2019 Messungen von der AUVA durchgeführt. Ein Fachexperte hat erhoben, welche Temperatur in der Kabine entsteht, wenn im Außenbereich sommerliche Temperaturen herrschen. Nun steht fest, welchen Hitzeeinwirkungen KranführerInnen in nicht klimatisierten Kabinen ausgesetzt sind. Bedenklich ist, dass schon bei einer Außentemperatur von 30 °C Innentemperaturen von 46 °C erreicht werden. Die ÖNORM EN 13557 sieht zur Gestaltung von Kranen vor, dass im Führerhaus eines Kranes eine Temperatur von maximal 30 °C erreicht werden darf.

Verbesserungsbedarf – rasches Handeln notwendig
Arbeiten in nicht klimatisierten Krankabinen ist an Hitzetagen mit mindestens 30 °C arbeitsmedizinisch nicht vertretbar. Technische Verbesserungen, um die Temperatur zu senken, sind unausweichlich. Viele Krantypen können mit einer Klimaanlage nachgerüstet werden. Die Fürsorgepflicht verbietet Neuanschaffungen von Kranen ohne Klimaanlage.

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