Gesunde Arbeit

Risikofaktor: jugendlich

Arbeitsunfälle sind bei Beschäftigten unter 25 Jahren deutlich häufiger als bei deren älteren KollegInnen. Das könnte auch daran liegen, dass BerufsanfängerInnen viel zu schnell als volle Arbeitskräfte eingesetzt werden.
Überstunden sind für Jugendliche verboten. Die Realität sieht in vielen Betrieben allerdings anders aus.
Die Jugendlichen müssen in den im Betrieb bestehenden Gefahren unterwiesen werden.
Die Verbesserung der Ausbildungsqualität ist eine zentrale Forderung des ÖGB.
Jugendliche Arbeitnehmerin Überstunden sind für Jugendliche verboten. Die Realität sieht in vielen Betrieben allerdings anders aus.
Unterweisung von Lehrlingen an der Maschine Die Jugendlichen müssen in den im Betrieb bestehenden Gefahren unterwiesen werden.
Unterweisung von Lehrlingen an der Maschine Die Verbesserung der Ausbildungsqualität ist eine zentrale Forderung des ÖGB.

Mehr als jede/r vierte Lehrling fühlt sich nach einem Arbeitstag körperlich am Ende, so der aktuelle Lehrlingsmonitor. 48 Prozent arbeiten unter Zeitdruck, obwohl bei dieser Gruppe eigentlich die Vermittlung von Fertigkeiten im Mittelpunkt stehen sollte. Selbst bei erfahrenen ArbeitnehmerInnen können Stress und Zeitdruck auch zu vermehrten Fehlleistungen führen; in Kombination mit Unerfahrenheit und typisch „jugendlichen“ Risikofaktoren kann das Unfallrisiko so dramatisch steigen.

Die Zahlen sind besorgniserregend: 2018 betrug die Unfallrate unter den 16-jährigen ArbeitnehmerInnen 94 von 1.000, während der Durchschnitt aller Beschäftigten bei 24,4 gemeldeten Arbeitsunfällen (jeweils ohne Wegunfälle) pro 1.000 Versicherten liegt. Selbst auf den zweiten Blick, wenn man berücksichtigt, dass unter jugendlichen Beschäftigten der Anteil an „gefährlichen“ (Lehr-)Berufen höher ist als bei der Gesamtheit aller erwachsenen Beschäftigten, zeigt sich eine deutliche Schieflage: Sogar unter den 24-jährigen ArbeitnehmerInnen beträgt die Unfallrate quer durch alle Berufsgruppen noch immer 39,27 auf 1.000 Versicherte. Und im Gegensatz zu den allgemeinen Unfallzahlen ist bei jungen Beschäftigten kein kontinuierlicher Abwärtstrend sichtbar.

Die Branche mit den höchsten Unfallraten ist bei praktisch allen Altersgruppen der Bausektor (66,7 pro 1.000 Beschäftigte), der bei den Beschäftigten unter 25 auch in absoluten Zahlen die meisten Unfallopfer forderte. An zweiter Stelle die „Herstellung von Waren“ (v. a. in der Metallbranche), dahinter Kfz-Handel, -Instandhaltung und -Reparatur.

Die häufigsten Unfallursachen bei jungen Beschäftigten sind: Verlust der Kontrolle über Maschinen, Transportmittel, Werkzeuge etc.; Bewegungen des Körpers ohne körperliche Belastung (unkoordinierte Bewegungen, mitgeschleppt werden u. Ä.); Stürze und Abstürze.


Noch zuträglich oder nicht?
Edith Kugi-Mazza, Leiterin der Abteilung Lehrlings- und Jugendschutz der Arbeiterkammer, betont die besondere Schutzbedürftigkeit dieser Altersgruppe: „Jugendliche ArbeitnehmerInnen befinden sich in einer Phase der psychischen und physischen Veränderung, sie sind eben noch nicht erwachsen. Außerdem gilt es zu bedenken, dass bei dieser Gruppe Arbeitsunfälle das weitere Leben besonders beeinträchtigen können. Für ArbeitnehmerInnen zwischen 15 und 18 ist daher das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz unbedingt zu beachten.“ Es enthält entsprechende Beschäftigungsverbote, spezielle Vorschriften und Einschränkungen bezüglich Arbeits- und Ruhezeiten, Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen etc. Für alle Altersgruppen unter den Lehrlingen bzw. für die Lehrbetriebe gilt außerdem das Berufsausbildungsgesetz. Last, but not least geht auch die Evaluierungsverpflichtung jugendlicher ArbeitnehmerInnen über die des § 4 ASchG hinaus.

Doch erstens werden Gesetze und zum Teil auch Verordnungen meist eher allgemein gehalten – so lautet beispielsweise § 5 der Verordnung zum KJBG: „Verboten sind Arbeiten, die die psychische oder physische Leistungsfähigkeit Jugendlicher übersteigen.“ Im Anschluss werden dann zwar Beispiele für Tätigkeiten wie Heben und Tragen konkret angeführt, allerdings mit der Ergänzung „soweit damit eine für Jugendliche unzuträgliche Beanspruchung des Organismus verbunden ist“. Es ist also nicht selten individuell zu beurteilen, ob die jeweilige Beanspruchung dem Organismus noch zuträglich ist oder nicht. Die konkrete Umsetzung hängt dann letztendlich von zahlreichen individuellen Faktoren ab (Art des Unternehmens, zeitliche Ressourcen, Ausbildung und Einstellung der AusbildnerInnen, Körperkraft, Ehrgeiz der Auszubildenden etc.). Zweitens werden Lehrlinge in manchen Unternehmen (zum Teil) auch als Belastung angesehen, eben weil sie per Gesetz besonders geschützt sind.


Nicht immer gesetzeskonform
So sind etwa Überstunden für Jugendliche verboten. Die Realität sieht in vielen Betrieben allerdings anders aus: 36 Prozent der unter 18-Jährigen gibt laut Lehrlingsmonitor 2017/18 an, Überstunden zu leisten – mehr als ein Drittel davon sogar unfreiwillig; Tendenz steigend. Hier würden stärkere Sanktionierungen vermutlich Abhilfe schaffen.

Ungefähr jeder vierte Lehrling hat bei neuen Arbeitsaufgaben nicht genügend Zeit zum Ausprobieren. Und fast jeder Dritte (29 Prozent) wird (sehr) häufig zu ausbildungsfremden Tätigkeiten herangezogen. Gestresste oder abwesende AusbildnerInnen, Arbeits- und Zeitdruck, kombiniert mit fehlender Berufserfahrung, jugendlichem Ehrgeiz, Leichtsinn und/oder mangelndem Risikobewusstsein – dieser Cocktail erhöht die Risiken am Arbeitsplatz.

Für gefährliche oder belastende Arbeiten dürfen Jugendliche nicht oder nur eingeschränkt herangezogen werden. Dies ist abhängig von Ausbildungsverhältnis, Ausbildungsfortschritt und Alter der Jugendlichen. Voraussetzung ist eine entsprechende Aufsicht bei diesen Tätigkeiten. Mit welchen gefährlichen Arbeitsmitteln jugendliche Lehrlinge arbeiten dürfen, ist in den jeweiligen Ausbildungsvorschriften (Berufsbildern) festgelegt. ArbeitgeberInnen haben für die Überwachung der gefährlichen/belastenden Arbeiten durch eine geeignete fachkundige Person zu sorgen, die jederzeit zum unverzüglichen Eingreifen bereitsteht.

Prinzipiell müssen alle Jugendlichen vor der Arbeitsaufnahme und in Anwesenheit eines Mitglieds der Belegschaftsvertretung in den im Betrieb bestehenden Gefahren und entsprechenden Maßnahmen unterwiesen werden, inklusive Erste-Hilfe-Maßnahmen, Aufklärung über Feuerlöscher, Verbandskasten, Fluchtwege etc. Diese Erstunterweisung sollte auch einen Rundgang durch den Betrieb inkludieren, da bei BerufsanfängerInnen kein grundlegendes Wissen über die Abläufe in einem Betrieb erwartet werden kann. Gefahrenunterweisungen müssen dokumentiert werden. Bei Gefahrenunterweisung durch die Berufsschule dürfen gefährliche Arbeitsmittel sechs Monate früher eingesetzt werden.


Entwicklung noch nicht abgeschlossen
In der Praxis gibt es hier immer wieder Mängel, konstatieren auch die Autoren des Buches „Arbeitnehmerschutz für Jugendliche“: „Befragt man Jugendliche darüber, was ihnen im Rahmen der Gefahrenunterweisung vermittelt worden ist, sind die Resultate oft sehr ernüchternd und meist nicht geeignet, mit derartigen Kenntnissen den vielfältigen Gefahren des Arbeitslebens präventiv entgegenzutreten.“ Besonders gefährdet sind übrigens junge Leiharbeitskräfte.

Noch weniger als erwachsene ArbeitnehmerInnen denken Jugendliche an mögliche Spätfolgen durch Lärm, Fehlhaltungen oder nicht benützte persönliche Schutzausrüstung. Dabei ist die körperliche Entwicklung auch nach dem 18. Geburtstag keineswegs völlig abgeschlossen. Roland Nöstlinger, Jurist in der AUVA Oberösterreich und Mitautor von „Arbeitnehmerschutz für Jugendliche“: „Auch wenn jemand kerngesund und kräftig sein mag, bezüglich Vibrationen sind junge Menschen auch noch nach dem 18. Geburtstag besonders gefährdet. Denn die Wachstumsfugen der Knochen schließen sich in der Regel erst ab dem 19. Lebensjahr.“

Wie können sich Jugendliche informieren beziehungsweise wohin können sie sich im Bedarfsfall wenden? Sieht man von der unter den Digital Natives üblichen Informationsquelle Internet einmal ab, gibt es Sicherheitsvertrauenspersonen, BetriebsrätInnen oder den Jugendvertrauensrat als Ansprechpersonen. Außerdem bietet die Arbeitsinspektion mit der Informationskampagne team4young detaillierte Infos und Links zum Thema gefährliche Arbeitsmittel, speziell für LehrerInnen, SchülerInnen und Lehrlinge.

Seit einigen Jahren, unter anderem anlässlich der Ergebnisse des Lehrlingsmonitors, ist die bessere Ausbildungsqualität in den Betrieben eine zentrale Forderung des ÖGB. Wichtig wären vor allem bessere Rahmenbedingungen für und ein stärkerer Fokus auf die Ausbildung der AusbildnerInnen. Vielleicht wäre es aber auch allgemein überlegenswert, Präsentation und Wording von Infos und Kampagnen, die Jugendliche ansprechen sollen, mehr an diese Altersgruppe anzupassen. Unübersichtliche Grafiken, sperrige Schachtelsätze oder Formulierungen wie „besonders schutzbedürftig“ u. ä. mögen in Gesetzestexten oder wissenschaftlichen Arbeiten vielleicht sinnvoll sein, verfehlen aber in der Kommunikation mit Jugendlichen meist ihr Ziel. Nicht nur, dass manches dann schlicht nicht gelesen oder verstanden wird, schließlich ist es (vermutlich auch für so manchen Erwachsenen) nicht wirklich cool, als besonders schutzbedürftig zu gelten.


Die Jugendlichenuntersuchung

  • … ist mindestens einmal jährlich vorgesehen für pflichtversicherte (berufstätige) Jugendliche (Lehrlinge) im Alter zwischen 15 und 18 Jahren.
  • … umfasst die Impfstatus-Überprüfung, eine körperliche Untersuchung und Hinweise auf eine gesunde Lebensweise. Außerdem wird weitere Beratung (Ernährung, First Love Ambulanz etc.) angeboten.
  • Gleichzeitig mit der Einladung der Jugendlichen zu dieser Untersuchung erhalten die ArbeitgeberInnen ein Informationsschreiben. Die Jugendlichen müssen dafür frei bekommen.
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