Gesunde Arbeit

Schutz der Jugendlichen durch die Arbeitsinspektion

Die Arbeitsinspektion kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften zum ArbeitnehmerInnenschutz vor Ort in den Betrieben und auf Baustellen. Bei unserer Tätigkeit im Außendienst werden oft jugendliche ArbeitnehmerInnen angetroffen.
Die ArbeitsinspektorInnen kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und beraten bei deren Umsetzung.
Zwei jugendliche Lehrlinge in technischem Beruf im Gespräch mit Ausbildner Die ArbeitsinspektorInnen kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und beraten bei deren Umsetzung.

Um die Gefahren für jugendliche ArbeitnehmerInnen im Betrieb so gering wie möglich zu halten, sind vor Beginn der Beschäftigung und bei jeder bedeutenden Änderung der Arbeitsbedingungen die für die Sicherheit und Gesundheit der Jugendlichen bestehenden Gefahren zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen (Arbeitsplatzevaluierung).

Was ist erlaubt?
ArbeitsinspektorInnen beraten ArbeitgeberInnen und Jugendliche bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen. Oftmals sind Heben und Tragen, die richtige Verwendung persönlicher Schutzausrüstung und Tätigkeiten an Maschinen Inhalt dieser Beratungsgespräche. Manche Arbeiten, wie zum Beispiel Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen, mit gefährlichen Arbeitsmitteln oder unter psychischen oder physischen Belastungen, sind für Jugendliche verboten oder nur eingeschränkt erlaubt.

Das Arbeitsinspektorat kann ausnahmsweise die Beschäftigung Jugendlicher trotz Vorliegens eines Verbots zulassen. Dies aber nur, wenn es für die Ausbildung unbedingt erforderlich und keine Beeinträchtigung des Schutzes der Jugendlichen nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu erwarten ist.


Die „Schnupperlehre“
Immer wieder werden Kinder und Jugendliche bei einer „Schnupperlehre“ in den Betrieben angetroffen. Ziel der Schnupperlehre ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, die Realität der Arbeitswelt kennenzulernen und Informationen zu sammeln. Zusätzlich bietet die Schnupperlehre auch Betrieben die Möglichkeit, potenzielle Lehrlinge zu finden. Eine Eingliederung in den Arbeitsprozess ist bei einer „Schnupperlehre“ aber nicht möglich, die SchülerInnen dürfen daher keinesfalls als Arbeitskräfte betrachtet werden oder andere ArbeitnehmerInnen ersetzen. Kommt es aber zur Eingliederung in den Arbeitsprozess, gilt das strenge Kinderarbeitsverbot und gelten für Jugendliche sämtliche Bestimmungen des KJBG und der KJBG-Verordnung.

Die Arbeitsinspektion sensibilisiert
ArbeitsinspektorInnen engagieren sich auch im team4young der Arbeitsinspektion. In Kooperation der Arbeitsinspektion mit Schulen sollen die Jugendlichen für Fragen der Arbeitssicherheit sensibilisiert und der Bekanntheitsgrad der Arbeitsinspektion soll erhöht werden. Gemeinsam mit LehrerInnen haben wir Unterlagen für Vorträge erarbeitet und halten laufend Vorträge an Schulen. Hier werden jährlich rund 1.000 SchülerInnen informiert. Neben der Zusammenarbeit mit Schulen liegen die Hauptaktivitäten bei der Organisation und Durchführung von Informations- und Messeveranstaltungen. Dabei werden jährlich fast 100.000 Jugendliche erreicht und es wird über die Bestimmungen in der Arbeitswelt informiert.

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