Jugendliche: Geschützt in Ausbildung und Beruf
„Der Jugendvertrauensrat ist nicht nur erste Ansprechperson bei Problemen für Lehrlinge, sondern auch ein verlässlicher Partner in der Ausbildung und beim ArbeitnehmerInnenschutz“, erklärt der Vorsitzende der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ), Richard Tiefenbacher. „Die rund 3.000 JugendvertrauensrätInnen in Österreich vertreten die Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen, die ja als Minderjährige besonderen Schutzbestimmungen unterliegen“, so Tiefenbacher. Diese Bestimmungen müssen im Betrieb kommuniziert und eingehalten werden.
Spezifische Gefährdungen und Belastungen
Für Jugendliche sind zum Beispiel Arbeiten mit explosions- und brandgefährlichen Arbeitsstoffen, schwere körperliche Arbeiten, die mit einer unzuträglichen Beanspruchung des Organismus verbunden sind, das Führen von Bauaufzügen, die Bedienung von Bolzensetzgeräten oder Arbeiten in Räumen mit Temperaturen unter –10 Grad Celsius verboten.
„Mit der Coronapandemie hat sich die psychische Belastung als weitere Gefahr besonders für junge Menschen herauskristallisiert“, berichtet Tiefenbacher. Eine Studie im Auftrag der Gewerkschaftsjugend vom Mai 2021 zeigt, dass fast die Hälfte der 1.442 befragten Lehrlinge Symptome von Depressionen aufweisen, mehr als ein Drittel leidet unter Angstzuständen. „Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass die psychische Gesundheit dieser Gruppe besondere Aufmerksamkeit erfordert“, so der ÖGJ-Vorsitzende.
Jugendvertrauensrat kann helfen
Der Jugendvertrauensrat als erste Anlaufstelle für Lehrlinge könne professionelle Hilfsangebote vermitteln. „Darüber hinaus sollten Betriebe im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei psychischen Problemen unterstützen und eine Beratung durch BetriebspsychologInnen anbieten oder Lehrlinge für Besuche bei (Psycho-)TherapeutInnen freistellen“, fordert Tiefenbacher.
Gemeinsam mit dem Betriebsrat sind Jugendvertrauensräte zur gegenseitigen Beratung und Unterstützung verpflichtet. Aufgaben des Jugendvertrauensrates sind unter anderem:
- Beantragung von Maßnahmen und Beseitigung von Mängeln in Angelegenheiten, die die jugendlichen ArbeitnehmerInnen des Betriebes betreffen.
- Überwachung der Einhaltung der für das Arbeitsverhältnis jugendlicher ArbeitnehmerInnen geltenden Vorschriften.
- Teilnahme eines Mitgliedes an den Unterweisungen über bestehende Unfallgefahren im Betrieb.
- Vorschläge in Fragen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung jugendlicher ArbeitnehmerInnen.
- Teilnahme eines Mitgliedes an den Beratungen zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber.
„Jugendvertrauensräte haben das Wohl der Lehrlinge im Auge, egal in welchem Bereich. Daher sollte jedes Unternehmen einen haben“, fordert der ÖGJ-Vorsitzende. „Einen Jugendvertrauensrat zu gründen, ist keine Herkulesaufgabe. Wir helfen bei jedem Schritt!“