Gesunde Arbeit

Corona: Schutz im Betrieb

Im derzeitigen Anlassfall von Corona (COVID-19) sind ArbeitgeberInnen aufgrund der Fürsorgepflicht verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, um die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu schützen. AK, ÖGB, Arbeitsinspektion und AUVA bieten diesbezüglich fundierte Infos im Web an.

Es wird empfohlen, ein Krisenteam einzurichten. Diesem sollten angehören:

  • Geschäftsführung
  • VertreterIn der Personalabteilung
  • ein Betriebsratsmitglied bzw. eine Sicherheitsvertrauensperson
  • ArbeitsmedizinerIn
  • Sicherheitsfachkraft
  • eventuell Arbeits- und OrganisationspsychologIn
  • eventuell weitere Personen

Für alle Arbeitsplätze muss evaluiert werden, wie hoch das konkrete Infektionsrisiko ist. Darauf aufbauend müssen dann entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Betriebsrat oder sonst die Sicherheitsvertrauenspersonen müssen in den Informationsfluss zu Schutzmaßnahmen im Betrieb eingebunden werden. Die ArbeitnehmerInnen müssen über die sie betreffenden Schutzmaßnahmen informiert werden. Für bestimmte Schutzmaßnahmen, z. B. zum Benutzen persönlicher Schutzausrüstung, sind Schulungen für den konkreten Arbeitsplatz (Unterweisungen) notwendig.

Infos zum Schutz im Betrieb
Das österreichische Netzwerk des ArbeitnehmerInnenschutzes bietet im Web zahlreiche weiterführende Infos zum Schutz im Betrieb an:

Unterstützung durch Präventivdienste
Und gerade jetzt können die Präventivdienste im Betrieb wertvolle Unterstützung leisten. Betriebe mit akut verfügbaren ArbeitsmedizinerInnen, HygienespezialistInnen, Sicherheitsfachkräften, Arbeits- und OrganisationpsychologInnen haben hier Vorteile.

Wichtig ist, die Entwicklungen weiter zu verfolgen und gegebenenfalls die Schutzmaßnahmen anzupassen.

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