Gesunde Arbeit

PRO-GE-Wimmer: Coronavirus – Tätigkeiten in der Produktion auf Dringlichkeit überprüfen

Handlungsanleitungen für BetriebsrätInnen – Gewerkschaft wird Unternehmen genau auf die Finger schauen
Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der PRO-GE
Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der PRO-GE
Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der PRO-GE Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der PRO-GE

"Bei uns häufen sich die Beschwerden über unzureichende Schutzmaßnahmen in einigen Produktionsbetrieben. Viele Arbeiterinnen und Arbeiter, die jetzt dazu beitragen, dass Österreich mit den wichtigsten Waren versorgt wird und notwendige Instandhaltungsaufgaben übernehmen, haben Angst um ihre Gesundheit“, unterstreicht der Vorsitzende der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE), Rainer Wimmer. "Alle Arbeitgeber haben die Pflicht, auf die Gesundheit ihrer MitarbeiterInnen zu achten. In dieser Ausnahmesituation ist besondere Sorgfalt geboten. Der Mensch hat über dem Profit zu stehen", so Wimmer. Er fordert die Arbeitgeber auf, zum Schutz der Gesundheit der ArbeiterInnen sämtliche Tätigkeiten in der Produktion auf ihre Dringlichkeit hin zu prüfen und aufschiebbare Tätigkeiten auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. ArbeiterInnen, die einer Risikogruppe angehören (chronisch Kranke, Schwangere und ArbeitnehmerInnen ab dem 60. Lebensjahr) sollten – unter Fortzahlung des Entgelts – dienstfrei gestellt werden.

Die Gewerkschaft PRO-GE stellt für alle BetriebsrätInnen in Produktionsbetrieben diesbezügliche Handlungsanleitungen bereit und ruft dazu auf, sich vehement dafür einzusetzen, dass die Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Werden vonseiten der betroffenen Unternehmen keine entsprechenden Schritte eingeleitet, wird die Gewerkschaft PRO-GE gemeinsam mit den BetriebsrätInnen alles in ihrer Macht Stehende tun, um Verbesserungen zu erwirken. Dabei geht es auch darum, die Arbeitsdichte zu verringern, sodass persönliche Hygienemaßnahmen überhaupt regelmäßig stattfinden können. Auch die Produktionsabläufe und Arbeitsplätze sollten verändert werden. Denn es bringt nicht viel, wenn zwar in der Kantine der Mindestabstand eingehalten werden kann, in der Halle dann aber wieder "Schulter an Schulter" gearbeitet werden muss.

"Wir wissen, dass viele Arbeitgeber sich ihren MitarbeiterInnen gegenüber anständig verhalten und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu minimieren. Aber all jenen, die glauben, nun auf dem Rücken der Beschäftigten Gewinn aus der Krise schlagen zu können, werden wir genau auf die Finger schauen", sagt Wimmer.


Zehn Punkte für mehr Schutz in Produktionsbetrieben

  1. Die Teamarbeit soll so gestaltet werden, dass die einzelnen Teams unter sich bleiben und es zu keiner Durchmischung mehrerer Gruppen kommt.
  2. Teambesprechungen in größeren Gruppen sind zu vermeiden. In den Besprechungen unbedingt auf einen Mindestabstand von ein bis zwei Metern zu anderen TeilnehmerInnen achten
  3. Verstärkte Information und Einweisung der Beschäftigten über einzelne betriebliche Maßnahmen und Hygienevorschriften. Persönliche Schutzausrüstung (z.B. Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel) zur Verfügung stellen.
  4. Durch einen versetzten Beginn bzw. ein versetztes Ende der Arbeitszeit kann vermieden werden, dass sich zu viele Beschäftigte gleichzeitig in einem Bereich aufhalten müssen.
  5. Die Anzahl der Beschäftigten während Schichtübergabe ist zu reduzieren.
  6. Von Fahrgemeinschaften ist abzuraten.
  7. Eine gestaffelte Nutzung von Waschräumen bzw. Umkleidekabinen kann das Ansteckungsrisiko minimieren.
  8. Beschäftigte sollten auch ihre Pausen gestaffelt antreten können, um in den Pausenräumen einen Mindestabstand zu gewährleisten. Auch zusätzliche Ausweichräume können das unterstützen.
  9. In den Kantinen dürfen Beschäftigte das Besteck nicht selbst aus Schütten nehmen. Das Besteck muss verpackt bzw. gereicht werden.
  10. Die Sitzgelegenheiten in den Kantinen sollten so gestellt sein, dass der Mindestabstand von ein bis zwei Metern eingehalten wird.

Service

Die bundesweite Hotline von AK und ÖGB zu Fragen rund um das Arbeitsrecht ist unter 0800/22 12 00 80 erreichbar. Die wichtigsten Fragen werden auf www.jobundcorona.at beantwortet.

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