Wir müssen unsere Handelsangestellten schützen
Wenn Geschäfte ihre Türen öffnen, tun sie das für die Menschen, die ihre Einkäufe erledigen wollen. Aber sie lassen damit vielleicht auch eine unsichtbare Gefahr hinein: die Viren. Unzählige Hände, die alles Mögliche angreifen, ein Husten hier, eine kleine Unachtsamkeit da und schon kann es passieren: Speziell im Kundenkontakt ist das Risiko groß, sich selbst mit dem Corona-Virus anzustecken.
Damit Arbeitnehmer*innen ihre Arbeit gefahrenlos verrichten können, müssen in den Betrieben geeignete Maßnahmen zu ihrem Schutz gesetzt werden. Dies sieht das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in § 3 Abs. 1 vor: „Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Die Kosten dafür dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Arbeitnehmer gehen. Arbeitgeber haben die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit sowie der Integrität und Würde erforderlichen Maßnahmen zu treffen, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung sowie der Bereitstellung einer geeigneten Organisation und der erforderlichen Mittel.“
Lesen Sie mehr dazu im gesamten Beitrag von Beatrix Mittermann auf https://www.arbeit-wirtschaft.at/arbeitnehmerinnenschutz-im-handel/