Schutzmasken: Was der Verband Arbeitssicherheit empfiehlt
Die wichtigsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sind
- das Einhalten eines Mindestabstands von 1 bis 2 Metern zu anderen Personen
- eine richtige und regelmäßige Handhygiene (Händewaschen mit Seife und warmem Wasser für mindestens 30 Sekunden) sowie
- eine korrekte Husten- und Niesetikette.
Situationsbedingt ist selbstverständlich auch der Einsatz von Schutzbrillen, Handschutz und Schutzkleidung sinnvoll.
Zur aktuellen Diskussion über die umstrittene präventive Wirkung von Mund-Nasen-Schutzmasken, oftmals auch bezeichnet als Hygienemasken: Der VAS schließt sich hier den Empfehlungen u. a. der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) an. Das Tragen dieser Art von Masken ist nur dann sinnvoll, wenn eine Person bereits die für eine Covid-19-Erkrankung typischen Krankheitssymptome wie Husten aufweist. In diesem Fall kann diese Maske dazu beitragen, die Verbreitung der Viren einzudämmen, wenn auch nicht zu 100 Prozent. Diese Masken dienen somit dazu, die Umwelt vor Infizierten zu schützen.
Umgekehrt ist durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes jedoch kein zuverlässiger Schutz vor einer eigenen Ansteckung gegeben. Vielmehr besteht die Gefahr, dass durch das Tragen ein vermeintliches Sicherheitsgefühl entsteht und deshalb die wichtigsten Maßnahmen – wie sie oben angeführt sind und hier allen voran das Abstandhalten (!) – vernachlässigt werden!
Wichtig: Bei allen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) und damit auch bei den Schutzmasken FFP2 und FFP3 gilt: Die Schutzwirkung ist nur dann gegeben, wenn sie richtig angewendet werden. Bei Schutzmasken ist dieser Aspekt besonders von Bartträgern zu berücksichtigen!
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des VAS.