Coronavirus: Fragen und Antworten zum Mund-Nasen-Schutz
Das Gesundheitsministerium hat am 31. März 2020 einen Erlass zu Hygienevorschriften im Einzelhandel veröffentlicht. In Geschäften des Einzelhandels mit mindestens 400 m² Fläche im Kundenbereich müssen ArbeitnehmerInnen und KundInnen ab spätestens 6. April Mund-Nasen-Schutz tragen. Das wirft viele Fragen auf. Das Ministerium hat nun Antworten auf die wichtigsten Fragen veröffentlicht. In der Unterlage werden wichtige Informationen, wie z. B. der richtige Gebrauch der Masken, vermittelt.
Das Ministerium bemüht sich, die diesbezüglichen Daten aktuell zu halten. Die aktuelle Version der Fragen und Antworten finden Sie unter Fragen und Antworten zum Mund-Nasen-Schutz auf dieser Seite: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen.html