Gesunde Arbeit

Schwangere nicht als Risikogruppe definiert, Gewerkschaft fordert umgehende Anpassung

vida-Vondrasek: „Fahrlässige Entscheidung, Schwangere nicht zu schützen.“
Elisabeth Vondrasek
Foto von Elisabeth Vondrasek Elisabeth Vondrasek

Nach der heutigen Präsentation der Risikogruppen verzeichnet es die Gewerkschaft vida als Erfolg, dass nun endlich auch Berufsgruppen, die unseren Staat in der Corona-Hochphase am Laufen halten, vor Corona geschützt werden. Wie Beschäftigte aller anderen Berufsgruppen können jetzt auch Pflege-, Betreuungs-, Gesundheits- oder Verkehrsbeschäftigte mit definierten Vorerkrankungen vom Dienst freigestellt werden, wenn Homoffice oder Schutz am Arbeitsplatz nicht möglich sind. Die interessenspolitische Arbeit zu diesem Thema hat Wirkung gezeigt.

Kritik gibt es trotzdem. „Niemand kann verstehen, dass schwangere Frauen nicht als Risikogruppe definiert wurden. Hier wurde eine Riesenchance vertan, schwangere Arbeitnehmerinnen endlich zu schützen. Die Bundesregierung handelt fahrlässig, immerhin geht es um zwei Menschenleben, um jenes der Mutter und jenes des ungeborenen Kindes", sagt Elisabeth Vondrasek, Frauen-Vorsitzende der Gewerkschaft vida.

„Ich kann diese Entscheidung der ExpertInnengruppe der Regierung überhaupt nicht verstehen. Seit Beginn der Krise machen wir darauf aufmerksam, dass kein Weg daran vorbeiführt, Schwangere zu schützen“, so Vondrasek weiter. Man dürfe werdende Mütter auf keinen Fall einem unnötigen Risiko aussetzen. Das passiere vor allem, wenn sie im Gesundheitsbereich oder anderen Branchen arbeiten, wo sie in engem Kontakt mit anderen Menschen stehen, betont die vida-Gewerkschafterin.

Gerald Mjka, Vorsitzender des Fachbereichs Gesundheit in der Gewerkschaft vida, ist genauso fassungslos: „Jede schwangere Frau, die krank wird, ist eine zu viel. Ich fordere Minister Anschober auf, die Lösung für werdende Mütter zu überdenken und umgehend anzupassen.“ Mjka betont, dass „die Wahlfreiheit der schwangeren Beschäftigten gewährleistet sein muss. Wichtig ist, dass sie geschützt sind, entweder durch Freistellung oder vorzeitigen Mutterschutz.“

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