Überwachung im Homeoffice: Was erlaubt ist und was nicht
Im Interview auf www.oegb.at gibt Charlotte Reiff Antworten auf zahlreiche Fragen zum Thema, ein Auszug:
oegb.at: Ist denn der Einsatz einer derartigen Software gesetzlich überhaupt erlaubt?
Charlotte Reiff: In Österreich ist so eine Software wohl nicht erlaubt. Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde verletzen, sind absolut unzulässig. Beispiele für unzulässige Maßnahmen sind etwa das heimliche Abhören von Telefongesprächen oder Überwachungskameras in Waschräumen und Toilettenanlagen. Die Überwachung und Kontrolle, die Sneek ermöglicht, steht mit dem Interesse, ob jemand tatsächlich im Home Office arbeitet, nicht in Relation.
Das gesamte Interview finden Sie auf der ÖGB-Website: https://www.oegb.at/cms/S06/S06_0.a/1342629509832/home/ueberwachung-im-home-office-was-der-chef-darf-und-was-nicht