Gesunde Arbeit

Crashkurs Homeoffice

Aufgrund des Coronavirus mussten viele ArbeitnehmerInnen von einem Tag auf den anderen auf Homeoffice umsatteln. Etliche Betriebe möchten nun längerfristige Homeoffice-Vereinbarungen treffen. Damit ArbeitnehmerInnen dabei gesundheitlich und finanziell nicht draufzahlen, ist einiges zu beachten.
Die Rahmenbedingungen für Homeoffice sollten in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Frau im Homeoffice Die Rahmenbedingungen für Homeoffice sollten in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.

Sie liegen weit auseinander: die Hochglanzfotos in Magazinen vom schicken Homeoffice – und die Realität, in der ArbeitnehmerInnen jetzt ihren Laptop am Küchentisch aufgeschlagen haben. Muskelverspannungen aufgrund schlechter Ausstattung sowie das Verschwimmen von Privatleben und Beruf sind die Folge. Das hat viele am falschen Fuß erwischt.

Ergonomie, Arbeitsplatz und Arbeitsmittel
So kurzfristig war es eine Herausforderung, einen geeigneten Platz zu Hause zu finden, die passenden Möbel zu bekommen und den Arbeitsplatz ergonomisch einzurichten. Denn was für die ergonomische Gestaltung der Bildschirmarbeit in der Arbeitsstätte gilt, ist auch im Homeoffice zu beachten. Dazu zählt ein Raum mit Tageslicht und ausreichend Platz am Arbeitstisch für die Geräte und Unterlagen. Wichtig sind ein Bürodrehstuhl und allenfalls eine Fußstütze. Beim IT-Equipment wird im Regelfall – schon zwecks Datensicherheit – ein Firmengerät zur Verfügung gestellt. Oft ist dies nur ein Laptop oder ein Tablet. Für die Einrichtung eines „Bildschirmarbeitsplatzes“ ist dies nicht ausreichend.

Recht sicher
Wichtig beim Homeoffice sind klare Rahmenbedingungen. Ideal ist eine Betriebsvereinbarung, die auch Themen wie Datenschutz und Kontrollmaßnahmen einfangen kann. ArbeitnehmerInnen können dann mit dem/der ArbeitgeberIn eine Zusatzvereinbarung schließen, dass der Arbeitsort zu Hause ist oder sein kann. Das ist Vereinbarungssache: Es gibt keinen Rechtsanspruch, aber ohne entsprechenden Vertragspassus auch keinen Zwang.

Geregelt werden sollte:

  • An wie vielen bzw. an welchen Wochentagen wird Telearbeit geleistet? Welche Arbeitszeiten gelten? Wann werden Wegzeiten abgegolten?
  • Wie sieht es mit der (Nicht-)Erreichbarkeit am Telefon, per E-Mail aus?
  • Wer stellt die IT-Geräte samt Zubehör, das Telefon, die Möbel zur Verfügung?
  • Wer trägt die Kosten für IT, Internet, Telefon, Strom etc.? Gibt es dafür eine Pauschale?

Wussten Sie …?

  • Der/Die ArbeitgeberIn hat kein Zutrittsrecht zum Homeoffice. Er/Sie muss aber für eine (Muster-)Evaluierung, Beratung und Unterweisung zur ergonomischen Einrichtung des Arbeitsplatzes sorgen.
  • Grundsätzlich muss der/die ArbeitgeberIn die nötigen Arbeitsmittel beistellen. Diese müssen ergonomischen Anforderungen entsprechen. Zum Laptop ist auch Zubehör nötig: externe Tastatur, Maus, Unterlage zum Höherstellen und eventuell ein Monitor.
  • ArbeitnehmerInnen haben Anspruch auf Ersatz der Kosten, die durch Telearbeit entstehen, z. B. fürs Telefon.
  • Die Arbeitszeiten der ArbeitnehmerInnen müssen erfasst werden.

Gewerkschaften und Arbeiterkammern setzen sich für klarere gesetzliche Rahmenbedingungen bei Homeoffice ein!

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022