ArbeitnehmerInnenschutz braucht mehr
Die Zeiten der Pandemie haben den betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutz unvermittelt ins Zentrum der Aufmerksamkeit katapultiert. Tausende ArbeitnehmerInnen (aber auch ArbeitgeberInnen) wandten sich in den letzten Monaten mit unterschiedlichsten Fragen an Arbeiterkammern und Gewerkschaften. Viele Anfragen der COVID-19-Zeit verdeutlichten wieder Mängel im ArbeitnehmerInnenschutzrecht. Die Conclusio: ArbeitnehmerInnenschutz braucht mehr.
Mängel im Betrieb beseitigen
Nicht nur im Krisenfall müssen die Sicherheit und die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen oberste Priorität haben. Vor allem für Schwangere ist im Pandemie- bzw. Epidemiefall zukünftig deutlich mehr Schutz erforderlich. Klar ist auch: Im Anlassfall sind Schutzmaßnahmen von ArbeitgeberInnen unverzüglich hochzufahren – es braucht einen gesetzlich vorgeschriebenen Notfallplan, der auch potenzielle „Gefahren, die von außen kommen“, einschließt. Und: Fremdschutzausrüstung (z. B. Mund-Nasen-Schutz, Gesichtsvisier) muss im Bedarfsfall für ArbeitnehmerInnen selbstverständlich kostenfrei zur Verfügung zu stehen – Ersatz bei Abnutzung und Beschädigung sowie Unterweisung und Information inklusive.
Ausreichend Platz sicherstellen
Wo beengte Arbeits- und Lebensbedingungen vorherrschen, fühlt sich das Coronavirus (und dessen Verwandte) besonders wohl. Grundflächen und Höhen von Arbeitsräumen sind (insbesondere in Großraumbüros) endlich an den Stand der Technik anzupassen. Zwangsbeengtes Wohnen in Personalunterkünften ist nicht nur menschenunwürdig, sondern auch ein Gesundheitsrisiko – mindestens 9 m² Bodenfläche pro BewohnerIn sollten eine Selbstverständlichkeit sein.
Regeln für Telearbeit schaffen
Auch für Telearbeit/Homeoffice fehlen gesetzliche Regelungen. Bis heute ist z. B. weder klar, ob der notwendige Unfallversicherungsschutz für ArbeitnehmerInnen „nach Corona“ weiterbesteht, noch welche ergonomischen Anforderungen nun genau am Arbeitsplatz sicherzustellen sind. Weiters ist eine Konkretisierung der von ArbeitgeberInnen zur Verfügung zu stellenden Arbeitsmittel erforderlich. Unmissverständlich muss auch sein: Für jeden/jede TelearbeitnehmerIn muss ein Arbeitsplatz in der Arbeitsstätte vorhanden sein.
Gesundheit braucht Schutz
COVID-19 rückt einen Lebensbereich in unser Bewusstsein, der oft als „gegeben“ und „selbstverständlich“ empfunden wird: unsere Gesundheit. Heute offenbart sich, deutlicher denn je, deren Verletzlichkeit und die Notwenigkeit, diese zu schützen – im Privatleben und am Arbeitsplatz. Menschengerechte Arbeitsbedingungen sind der Schlüssel zu gesundem und produktivem Arbeiten. Davon profitieren ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen – auch in der Zeit nach Corona.