Gesunde Arbeit

ÖGB zu Berufskrankheiten: COVID-19-Erkrankung unbedingt melden!

Eine COVID-19-Erkrankung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufskrankheit darstellen. Bei Vorliegen eines solchen Verdachts ist dies vom Arbeitgeber bzw. von den behandelnden Ärzten jedenfalls an den Unfallversicherungsträger, z. B. die AUVA, zu melden.
Eine COVID-19-Erkrankung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufskrankheit darstellen.
Ärztin spricht mit einem Patienten Eine COVID-19-Erkrankung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufskrankheit darstellen.

Auch die AUVA weist auf ihrer Website darauf hin, dass jene Fälle zu melden sind, in denen ein positiver Labortest auf COVID-19 vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.

Empfehlungen, wie Sie in so einem Fall am besten vorgehen, finden Sie im Artikel Berufskrankheiten: Covid-19-Erkrankung unbedingt melden! auf der ÖGB-Website.

Weiterführende Infos bietet auch der Artikel Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus auf Gesunde Arbeit.

ÖGB fordert längst überfällige Aktualisierung der Berufskrankheitenliste
Es gibt einen großen Aktualisierungsbedarf bei der Berufskrankheitenliste. Das betrifft z. B. bandscheibenbedingte Erkrankungen der Hals- und Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder arbeitsbedingte Krebserkrankungen wie den weißen Hautkrebs. Dies sind Erkrankungen, die in der Liste nicht vorkommen.

Obwohl im Regierungsprogramm die Modernisierung der Berufskrankheitenliste vorgesehen ist, ist diesbezüglich bisher nichts passiert. Der ÖGB fordert daher raschestmöglich eine Aktualisierung der Berufskrankheitenliste.

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022