ÖGB zu Berufskrankheiten: COVID-19-Erkrankung unbedingt melden!
Auch die AUVA weist auf ihrer Website darauf hin, dass jene Fälle zu melden sind, in denen ein positiver Labortest auf COVID-19 vorliegt und der Verdacht auf einen beruflichen Zusammenhang gegeben ist.
Empfehlungen, wie Sie in so einem Fall am besten vorgehen, finden Sie im Artikel Berufskrankheiten: Covid-19-Erkrankung unbedingt melden! auf der ÖGB-Website.
Weiterführende Infos bietet auch der Artikel Meldepflicht einer möglichen Berufskrankheit durch das Coronavirus auf Gesunde Arbeit.
ÖGB fordert längst überfällige Aktualisierung der Berufskrankheitenliste
Es gibt einen großen Aktualisierungsbedarf bei der Berufskrankheitenliste. Das betrifft z. B. bandscheibenbedingte Erkrankungen der Hals- und Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder arbeitsbedingte Krebserkrankungen wie den weißen Hautkrebs. Dies sind Erkrankungen, die in der Liste nicht vorkommen.
Obwohl im Regierungsprogramm die Modernisierung der Berufskrankheitenliste vorgesehen ist, ist diesbezüglich bisher nichts passiert. Der ÖGB fordert daher raschestmöglich eine Aktualisierung der Berufskrankheitenliste.