Alarm: Fahrlässiger Umgang mit COVID-19 in Betrieben
In der Rechtsberatung der Arbeiterkammer Oberösterreich häufen sich die Fälle, in denen AK-Mitglieder teils haarsträubende Geschichten über den Umgang mit der Corona-Pandemie an ihren Arbeitsplätzen erzählen: Ängste und Sorgen werden von Vorgesetzten bagatellisiert, trotz positiver Fälle im Umfeld ergreifen ArbeitgeberInnen keine Schutzmaßnahmen, K1- oder K2-Personen dürfen nicht mit ihren KollegInnen über positiv Getestete in ihrem Umfeld sprechen, Beschäftigte mit Symptomen werden von ihren Vorgesetzten sogar aufgefordert, keinesfalls 1450 zu kontaktieren. AK-Präsident Kalliauer erinnert an die Fürsorgepflicht der ArbeitgeberInnen und appelliert: „Auch in den Betrieben müssen die Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Sonst brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn die Zahlen weiter steigen.“
Unternehmer handeln teilweise fahrlässig
Die Telefon-Hotline der AK-Rechtsberatung ist seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie extrem stark frequentiert. Der zweite Lockdown hat erneut zu einem Anstieg der Beratungsgespräche geführt. In den letzten Tagen kommt es zu einer auffälligen Häufung an Anfragen, die den fragwürdigen Umgang mancher ArbeitgeberInnen mit der Corona-Gefahr dokumentieren. „Unser Expertinnen und Experten berichten von Anrufen, in denen ihnen unsere Mitglieder von Vorfällen erzählen, die alarmierend sind. Manche Unternehmer gehen offenbar extrem sorglos bis grob fahrlässig mit der Pandemie um“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Beschäftigte haben Angst
Die Ratsuchenden wenden sich telefonisch an die AK-BeraterInnen, berichten von den Vorfällen in ihren Betrieben, äußern ihre Sorgen und Ängste und erkundigen sich, was sie tun können. Die meisten wollen anonym bleiben und auch ihren Arbeitgeber/ihre Arbeitgeberin nicht nennen. Die Erzählungen sind durch die Bank besorgniserregend. Im Folgenden einige der Schilderungen von Betroffenen in der AK-Rechtsberatung der vergangenen Tage:
- Beschäftigte werden vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin aufgefordert, keinesfalls die Hotline 1450 zu kontaktieren, wenn sie Symptome haben, sondern vorab ihren Vorgesetzten zu informieren und keinesfalls mit den KollegInnen darüber zu sprechen.
- ArbeitnehmerInnen, die als K1- oder K2-Personen gelten, dürfen auf Anweisung ihres Vorgesetzten nicht mit ihren ArbeitskollegInnen darüber sprechen, dass sie Kontakt mit positiv Getesteten hatten.
- ArbeitgeberInnen fordern positiv getestete MitarbeiterInnen auf, ihre ArbeitskollegInnen bei der Behörde keinesfalls als K1-Personen zu melden.
- Selbst Beschäftigte, die positiv getestet wurden, werden von ihren ArbeitgeberInnen aufgefordert, Stillschweigen im Betrieb zu wahren. In manchen Fällen werden nicht einmal die unmittelbaren ArbeitskollegInnen informiert.
- Personen, die eigentlich behördlich durch die Quarantäne abgesondert sein sollten, müssen trotzdem zur Arbeit kommen.
- Trotz positiver Fälle im betrieblichen Umfeld werden keine Schutzmaßnahmen oder andere Vorkehrungen durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin getroffen.
- In Pausenräumen mancher Betriebe gibt es null Sicherheitsvorkehrungen.
- ArbeitgeberInnen fordern ihre MitarbeiterInnen, die K1-Personen sind, auf, sich für die Zeit der Quarantäne Urlaub zu nehmen.
- Die Ängste und Sorgen der Beschäftigten werden vom/von der Vorgesetzten nicht ernst genommen und einfach abgetan.
AK-Präsident Kalliauer: „Diese Auflistung an Erzählungen von AK-Mitgliedern am Telefon gibt uns einen Eindruck davon, was sich in manchen Betrieben abspielt. Ich appelliere an die Unternehmer, dafür zu sorgen, dass ihre Beschäftigten vor Corona geschützt werden. Sie haben schließlich eine Verantwortung im Rahmen ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht. Es kann nicht sein, dass die Menschen Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen und die Reduzierung sämtlicher privater Vergnügen erdulden müssen – in der Arbeit hingegen offenbar alles egal ist. So werden wir die Pandemie in Österreich nicht in den Griff bekommen!“