Gesunde Arbeit

Trockeneiskühlung zur Verteilung des Impfstoffes gegen das Coronavirus bedarf gewisser Sicherheitsregeln

Der Corona-Impfstoff von Biontech und Pfizer muss bei sehr niedrigen Temperaturen transportiert und gelagert werden. Dabei sind bestimmte Sicherheitsregeln einzuhalten.

Derzeit ist die Impfstoffverteilung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in aller Munde. Der mRNA-Impfstoff von Biontech und Pfizer muss bei sehr niedrigen Temperaturen – ca. minus 70 Grad Celsius – gelagert und transportiert werden. Damit diese niedrigen Temperaturen erreicht werden, werden diese Güter unter Trockeneis gekühlt. Der Umgang mit Trockeneis bringt aber Gefahren mit sich, weshalb hier gewisse Sicherheitsregeln einzuhalten sind.

Wenn die Sicherheitsregeln nicht eingehalten werden, kann es zu Kälteverbrennungen, Überdruck, Vergiftungen bzw. sogar Erstickungen kommen. ArbeitgeberInnen müssen daher für die Einhaltung der Regeln für den sicheren Transport sorgen und die ZustellerInnen über die Gefährdungen im Umgang mit Trockeneis aufklären.
 

Die Regeln im Überblick

  1. Die Boxen mit Trockeneis dürfen nicht dicht verschlossen werden.
  2. Die richtige Kennzeichnung der Trockeneiskühlboxen ist wichtig.
  3. Die Boxen sollen erst unmittelbar vor Fahrtantritt ins Fahrzeug verladen werden.
  4. Für ausreichende Lüftung im Fahrzeug ist zu sorgen.
  5. Der Luftaustausch zwischen Fahrgastraum und Laderaum muss verhindert werden.
  6. Die Warnkennzeichen für Gefahrengut sind an Zugängen zum Ladegut anzubringen.

Im Informationsblatt der AUVA finden Sie alle Regeln im Detail zum sicheren Umgang mit Trockeneis.

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