Gesunde Arbeit

Neuer ICD-11: Burn-out als Berufskrankheit anerkennen!

Mit Inkrafttreten der neuen internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) der WHO im Jahr 2022 wird klargestellt: Burn-out ist eine Folge von chronischem Arbeitsstress und ausschließlich arbeitsbedingt. Die Anerkennung von Burn-out als Berufskrankheit muss der nächste Schritt sein.
Burn-out muss als Berufskrankheit anerkannt werden.
Mann lehnt erschöpft an der Wand Burn-out muss als Berufskrankheit anerkannt werden.

In einem Jahr – genauer gesagt am 1.1.2022 – soll die aktualisierte Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Kraft treten. Die ICD-11 ist das Ergebnis einer langjährigen internationalen Entwicklungsarbeit von insgesamt 96 Mitgliedstaaten und dient weltweit zur Verschlüsselung von Diagnosen. Wann genau die ICD-11 in Österreich übernommen wird, ist offen.

Erstmalig wird in der ICD-11 nun auch der Begriff Burn-out definiert. Als Kriterien werden Energielosigkeit und Erschöpfung, eine zunehmende geistige Distanz, negative Haltung oder Zynismus zum eigenen Job sowie ein verringertes berufliches Leistungsvermögen angeführt. Darüber hinaus stellt die WHO klar: Burn-out ist eine Folge von chronischem Arbeitsstress und bezieht sich ausschließlich auf den beruflichen Kontext – andere Bereiche des Lebens werden als Ursache ausgeschlossen.


Leid und Kosten durch Burn-out
Laut eines Forschungsprojekts im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind 44 % der Befragten Burn-out-gefährdet oder bereits „krank“ – 19 % der Befragten im Problemstadium, 17 % im Übergangsstadium und 8 % im „Erkrankungsstadium“. Burn-out kostet jedoch nicht nur die wertvolle Gesundheit, sondern auch viel Geld: Eine Studie der Johannes Kepler Universität Linz beziffert die Kosten der gesamten Behandlungsdauer bei 500.000 von Burn-out betroffenen Personen auf 3,9 bis 9,9 Mrd. Euro.

Burn-out als Berufskrankheit
Gesunde Arbeitsbedingungen ermöglichen gesundes Arbeiten. Daher müssen diese vom/von der ArbeitgeberIn auch gesund gestaltet werden – dies gilt sowohl für die körperliche als auch die psychische Gesundheit. Die Realität sieht leider oft anders aus: Zeitdruck, eine hohe Arbeitsmenge, kurzfristig gesetzte Termine, eine dünne Personaldecke, Ressourcenmangel bei der Bewältigung der Aufgaben, Umstrukturierungen und hohe emotionale Anforderungen kennzeichnen die Arbeitsrealität vieler ArbeitnehmerInnen.
Arbeiterkammern und Gewerkschaften fordern daher schon lange die Anerkennung von Burn-out als Berufskrankheit. Betroffene benötigen endlich ein Anrecht auf eine umfassende Behandlung durch die Unfallversicherungsanstalt, zeitlich unbefristete medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation oder finanzielle Entschädigungen.


Prävention immer im Zentrum
Menschen, die durch ihre Arbeit Schaden erleiden, müssen abgesichert sein – das muss für Burn-out ebenso gelten wie für körperliche Schäden. Dennoch: Prävention muss stets im Vordergrund stehen – Vorsorge ist weniger leidvoll und billiger als die Wiederherstellung verloren gegangener Gesundheit.

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