Gesunde Arbeit

Berufskrankheiten: Was Arbeit­nehmer:innen wissen müssen

AK-Experte Alexander Pasz beantwortet im Interview mit dem Magazin AKtuell die wichtigsten Fragen zur Anerkennung von Berufskrankheiten und der Möglichkeit einer Klage im Sozialrecht.
Wichtig ist, dass ein Verdacht des Vorliegens einer Berufskrankheit auch gemeldet wird.
Berufskrankheit Long COVID Wichtig ist, dass ein Verdacht des Vorliegens einer Berufskrankheit auch gemeldet wird.

„Es ist beispielsweise nicht nachvollziehbar, wieso die berufsbedingte Erkrankung einer Supermarktangestellten an COVID-19 nicht als Berufskrankheit anerkannt wird“ sagt Alexander Pasz, Jurist in der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien.

Zudem erklärt er, was es für den Nachweis einer Berufskrankheit braucht, welche Geldleistungen Betroffenen zustehen und in welchem Fall Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit einer Klage im Sozialrecht nutzen sollten.

Mehr zu diesem Thema und wie Berufskrankheiten vermieden werden, können Sie im Beitrag Berufskrankheiten: Was Arbeit­nehmer:innen wissen müssen von Stefan Mayer auf ak-aktuell.at lesen.

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