Gesunde Arbeit

ÖGB-Reischl zu Weltkrebstag: „Weißen Hautkrebs endlich als Berufskrankheit anerkennen”

Jahr für Jahr sterben Arbeitnehmer:innen an den Folgen von krebserzeugenden Arbeitsstoffen und Unfällen. Anerkennung sichert Behandlung und Ansprüche.
„In der gesamten EU sind Arbeitnehmer:innen vieler Branchen an ihren Arbeitsplätzen Substanzen ausgesetzt, die tödliche Krebserkrankungen auslösen, Genschäden verursachen oder für Missbildungen verantwortlich sein können”, schildert Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB.
Gärtner bei der Arbeit im Sommer „In der gesamten EU sind Arbeitnehmer:innen vieler Branchen an ihren Arbeitsplätzen Substanzen ausgesetzt, die tödliche Krebserkrankungen auslösen, Genschäden verursachen oder für Missbildungen verantwortlich sein können”, schildert Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB.
Tausende Arbeitnehmer:innen werden am Arbeitsplatz tödlichen Gefahren ausgesetzt, die ihnen erst nach längerer Zeit großen Schaden zufügen. So gehen laut europäischem Gewerkschaftsinstitut (ETUI) etwa rund 1.800 Todesfälle in Österreich und mehr als 100.000 EU-weit Jahr für Jahr auf das Konto krebserzeugender Arbeitsstoffe. „In der gesamten EU sind Arbeitnehmer:innen vieler Branchen an ihren Arbeitsplätzen Substanzen ausgesetzt, die tödliche Krebserkrankungen auslösen, Genschäden verursachen oder für Missbildungen verantwortlich sein können”, schildert Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB, das Problem und fordert dringend Lösungen.
 
Tödliche Gefahr am Arbeitsplatz
Immer stärker wird auch die Gefahr für die arbeitsbedingte Erkrankung an bestimmten Formen von Hautkrebs, wie etwa dem Weißen Hautkrebs. Arbeitnehmer:innen, die einen Großteil ihrer Arbeit im Freien verbringen, wie beispielsweise Bauarbeiter:innen, Fahrradkurier:innen, Gärtner:innen oder Bademeister:innen, sind einer immer intensiveren UV-Strahlung ausgesetzt. Dadurch ist das Risiko für diese Berufsgruppen, an Hautkrebs zu erkranken, in den letzten Jahren massiv angestiegen. Die Anzahl an Neuerkrankungen nimmt in Europa jedes Jahr um fünf Prozent zu.
 
Weißen Hautkrebs als Berufskrankheit anerkennen
Obwohl diese Gefahr seit vielen Jahren bekannt ist, wird die Erkrankung an Weißem Hautkrebs nicht als Berufskrankheit anerkannt, auch wenn Arbeitnehmer:innen über viele Jahre im Freien tätig und der UV-Strahlung ausgesetzt waren. „Wir fordern seit Jahren die erforderliche Anerkennung als Berufskrankheit, um den Betroffenen die bestmögliche Behandlung zu ermöglichen und Ansprüche aus der Unfallversicherung zu sichern“, wiederholt Reischl die ÖGB-Forderung. „Wichtig ist die vorbeugende Betreuung der gefährdeten Arbeitnehmer:innen und ein gezieltes Präventionsprogramm, um den weißen Hautkrebs zu verhindern oder zumindest möglichst früh zu erkennen”, sagt Reischl abschließend. 

 

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022