Gesunde Arbeit

Gesundheitsversprechen oder Marketingmaßnahme?

Eine enorme Vielfalt an mechanischen Assistenzsystemen oder Exoskeletten ist am Markt erhältlich. Sind sie ergonomisch wirksam oder bringen sie gar andere Gefährdungen mit sich? Diese Beurteilung stellt eine Herausforderung dar.
Ein Exoskelett unterstützt einen Arbeiter am Flughafen beim Heben und Tragen von Gepäck.
Mann am Flughafen mit Exoskelett hebt Gepäck Ein Exoskelett unterstützt einen Arbeiter am Flughafen beim Heben und Tragen von Gepäck.

Muskel-Skelett-Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen. Die Ursachen sind vielfältig und häufig auf physische Fehlbelastungen zurückzuführen. Dementsprechend hoch sind die Erwartungen an Automatisierungen, wenngleich manuelle Lastenhandhabung an vielen Arbeitsplätzen weiterhin notwendig ist. Mit der Entwicklung am Körper getragener Assistenzsysteme, sogenannter Exoskelette, soll dieser Problematik entgegengewirkt werden.

Exoskelette wirken keine physikalischen Wunder
Diese Systeme sollen Körperhaltungen und Körperkräfte unterstützen, wobei man zwischen passiven und aktiven Systemen unterscheidet. Passive Systeme wirken durch Feder- und Seilzugmechanismen und haben im Gegensatz zu aktiven Systemen, die durch Elektromotoren oder Pneumatik angetrieben sind, eine Reife entwickelt, die einen Einsatz grundsätzlich ermöglicht. Exoskelette wirken aber keine physikalischen Wunder, denn Kräfte verschwinden nicht, sondern werden lediglich umgeleitet.

Neben der Gebrauchstauglichkeit und NutzerInnenakzeptanz stellen sich Fragen der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung und der Gefährdungsbeurteilung. Die enorme Vielfalt der am Markt befindlichen Modelle und Anwendungsmöglichkeiten erschwert die Bewertung enorm. So müssen Ansätze geschaffen werden, die nicht nur den praktischen Einsatz beurteilen, sondern auch präventive und gefährdende Faktoren identifizieren. Nur so kann eine zuverlässige Bewertung für die Anwendung in der Arbeitswelt erfolgen.


Es gilt das TOP-Prinzip
Maßnahmen an Arbeitsplätzen müssen gemäß den Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes nach dem TOP-Prinzip gestaltet sein. Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang. Erst dann folgen persönliche Maßnahmen und damit auch Exoskelette.

Davon unabhängig gibt es Tätigkeiten, die aufgrund mangelnder Gestaltungsmöglichkeiten jedenfalls erhöhte Belastungen für Beschäftigte mit sich bringen – und genau hier ist der Einsatz von Exoskeletten sinnvoll. Grundsätzlich betrifft dies alle Arbeitsplätze, an denen Zwangshaltungen unvermeidbar sind, insbesondere dort, wo andere technische Hilfsmittel (wie Gabelstapler, Kran und Vakuumheber) für die Handhabung von Lasten nicht zum Einsatz kommen können. Dies ist in der Regel bei nicht stationären Arbeitsplätzen der Fall, wie z. B. auf Baustellen. Hier könnte die körperliche Entlastung der Beschäftigten auch zu einer Reduzierung des Unfallgeschehens, arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und Ausfallzeiten beitragen.

Die These, wonach der Einsatz von Exoskeletten zu geringerer Erschöpfung, Senkung der Fehlerquote und Erhaltung der geistigen Fitness beiträgt, kann nur individuell und tätigkeitsbezogen verifiziert oder falsifiziert werden.

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