Gesunde Arbeit

Jede vierte Frau betrifft sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz betrifft 26,59 % aller Frauen zwischen 18 und 74 Jahren, die bereits mindestens einmal berufstätig waren. Somit hat jede vierte Frau sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zumindest einmal erlebt. Das sind 736.613 Frauen in Österreich!
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz betrifft 26,59 % aller Frauen zwischen 18 und 74 Jahren, die bereits mindestens einmal berufstätig waren. Somit hat jede vierte Frau sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zumindest einmal erlebt.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz betrifft 26,59 % aller Frauen zwischen 18 und 74 Jahren, die bereits mindestens einmal berufstätig waren. Somit hat jede vierte Frau sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zumindest einmal erlebt.
Jede vierte Frau betrifft sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz betrifft 26,59 % aller Frauen zwischen 18 und 74 Jahren, die bereits mindestens einmal berufstätig waren. Somit hat jede vierte Frau sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zumindest einmal erlebt.
Die Studie von Statistik Austria basiert auf der Erhebung „Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und andere Formen von interpersoneller Gewalt“ aus dem Jahr 2021 und wurde von Eurostat und dem Bundeskanzleramt beauftragt.
 
2,46 % der zum Zeitpunkt der Befragung erwerbstätigen Frauen haben sexuelle Belästigung an ihrem aktuellen Arbeitsplatz erlebt. In absoluten Zahlen ausgedrückt, sind das 44 480 Frauen in Österreich. Zu den häufigsten Formen der sexuellen Belästigung zählen unangemessenes Anstarren oder anzügliche Blicke (20,26 % aller erwerbstätigen oder vormals erwerbstätigen Frauen haben dies erlebt), sexuelle Witze oder übergriffige Bemerkungen über ihren Körper oder ihr Privatleben (16,21 %) oder unerwünschter Körperkontakt (14,60 %).
 
96,83 % der Frauen, die von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffen sind, wurden von einer männlichen Täterperson sexuell belästigt. 44,14 % der betroffenen Frauen haben Belästigungen aus dem Kreis ihrer Kolleg:innen erfahren. Eine ähnlich große Gruppe (42,82 %) hat sexuelle Belästigung durch Kund:innen erfahren. Bei 27,83 % der betroffenen Frauen war es die vorgesetzte Person. 
 
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung wird in der vorliegenden Studie nur im Kontext des Arbeitsumfeldes erfasst. In der Istanbul-Konvention wird unter sexueller Belästigung „jede Form von ungewolltem sexuell bestimmtem verbalem, nonverbalem oder körperlichem Verhalten mit dem Zweck oder der Folge, die Würde einer Person zu verletzen, insbesondere wenn dadurch ein Umfeld der Einschüchterung, Feindseligkeit, Erniedrigung, Entwürdigung oder Beleidigung geschaffen wird“, verstanden.
 
Unterstützungsangebote weitgehend bekannt
Ein Drittel der aktuell unselbständig beschäftigten Frauen (32,86 %) berichtet, dass an ihrem derzeitigen Arbeitsplatz Informationen über Handlungsmöglichkeiten für Betroffene vorhanden sind. Mehr als die Hälfte der unselbständig beschäftigten Frauen (58,93 %) gibt an, Ansprechpersonen oder eine Abteilung an ihrem aktuellen Arbeitsplatz zu haben, an die sie sich im Fall eines Vorfalls von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wenden kann. Zudem wissen zwei Drittel der derzeit oder ehemals erwerbstätigen Frauen, unabhängig vom Angebot des aktuellen Arbeitsplatzes, wohin sie sich im Fall eines Vorfalls von sexueller Belästigung für Beratung oder Unterstützung wenden können.
 
Die ganze Studie
Die vorliegende Studie basiert auf der Erhebung „Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und andere Formen von interpersoneller Gewalt“ aus dem Jahr 2021 und wurde von Eurostat und dem Bundeskanzleramt in Auftrag gegeben. Im Fokus steht die Erfassung der Prävalenz von Gewalt gegen Frauen. Dabei geht es speziell um Gewalt, die Frauen erfahren, bzw. um Gewalt, die sie überproportional häufig betrifft. Der Bericht behandelt Ergebnisse zu Gewalt im Erwachsenenleben in intimen Partnerschaften, außerhalb von intimen Partnerschaften, Stalking, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Gewalt in der Kindheit. Dabei liefern die Daten erstmalig Ergebnisse zu den Gewaltopfern und sind eine wertvolle Ergänzung zur amtlichen Polizeilichen Kriminalstatistik, die nur polizeilich gemeldete Fälle erfasst, und zur Gerichtlichen Kriminalstatistik, die verurteilte Fälle abbildet.
 
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