Gesunde Arbeit

Die neuen Regeln für die Arbeit im Homeoffice

Vor Kurzem einigten sich die Sozialpartnerorganisationen nach Verhandlungen mit der Bundesregierung auf neue gesetzliche Bestimmungen zum Homeoffice. Diese sollen Homeoffice auch nach dem Ende der Pandemie auf eine fairere Weise als bislang ermöglichen.
Viele ArbeitnehmerInnen arbeiten derzeit im Homeoffice.
awblog.at
Vater, der mit einem Kind am Schoß, zu Hause arbeitet Viele ArbeitnehmerInnen arbeiten derzeit im Homeoffice.
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Im Zuge der COVID-19-Krise hat die Arbeit im Homeoffice auch in Österreich massive Verbreitung erfahren und stellt nun bei Weitem kein Randphänomen mehr dar. Bisher existierten allerdings kaum spezielle rechtliche Regelungen für die Arbeit in der eigenen Wohnung. Nun einigten sich die Sozialpartnerorganisationen nach Verhandlungen mit der Bundesregierung auf neue gesetzliche Bestimmungen. Diese sollen Homeoffice auch nach dem Ende der Pandemie auf eine fairere Weise als bislang ermöglichen.

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Anwendbarkeit von AZG, ARG und ASchG sichergestellt
Die Sozialpartnerorganisationen haben sich mit der Bundesregierung darauf verständigt, dass die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und des Arbeitsruhegesetzes (ARG) in vollem Umfang auch im Homeoffice zur Anwendung kommen. Eine Flexibilisierung der bestehenden Bestimmungen über die Ruhezeiten konnte also verhindert werden. Wird von zu Hause aus gearbeitet, sind jedenfalls Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Ruhepausen aufzuzeichnen. Zwar sieht § 26 Abs 3 AZG vor, dass für ArbeitnehmerInnen, die ihre Tätigkeit überwiegend in ihrer Wohnung ausüben, Aufzeichnungen lediglich über die Dauer der Tagesarbeitszeit zu führen sind, nicht aber über deren konkrete Lage („Saldenaufzeichnung“). Der EuGH hat in seiner Rechtsprechung (EuGH 14.5.2019, C-55/18) jedoch betont, dass ohne Aufzeichnungen über die konkrete Lage der Arbeitszeit insbesondere die Einhaltung der Mindestruhezeiten nicht überprüft werden könne. § 26 Abs 3 AZG ist daher unionsrechtskonform auszulegen und die Arbeitszeit genauer aufzuzeichnen.

Auch die anwendbaren Teile des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) gelten jedenfalls im Homeoffice. Künftig besteht für Arbeitgeber die Pflicht, die Beschäftigten in Fragen der Arbeitsplatzgestaltung bzw. des Gesundheitsschutzes zu unterweisen. Dazu werden von den Sozialpartnerorganisationen und dem Arbeitsinspektorat Informationsmaterialien ausgearbeitet. Überdies ist von den Arbeitgebern eine Evaluierung möglicher gesundheitlicher Belastungen bei der Arbeit im Homeoffice vorzunehmen, eine Musterevaluierung zur besseren Überprüfbarkeit möglicher belastender Faktoren wird erstellt.

Mehr zu diesem Thema finden Sie im Beitrag von Michael Gogola und Florentin Döller, beide von der Gewerkschaft GPA, auf dem A&W-Blog: https://awblog.at/neue-regeln-fuer-arbeit-im-homeoffice/

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