Gesunde Arbeit

Rückgang der Arbeitsunfälle

Rückgang der Arbeitsunfälle 1994-2015
Tabelle zum Rückgang der Arbeitsunfälle 1994-2015 Rückgang der Arbeitsunfälle 1994-2015

Seit Inkrafttreten des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes mit 1. Jänner 1995 ist ein deutlicher Rückgang bei den gemeldeten Arbeitsunfällen zu beobachten. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt verzeichnete im Jahre 1994 noch 164.469 Arbeitsunfälle bei den Erwerbstätigen. Nimmt man 1994 als Ausgangsbasis kam es in den Folgejahren zu einem deutlichen Rückgang der Arbeitsunfälle. Im Jahr 2015 wurde mit 101.468 Arbeitsunfällen neuerlich ein historischer Tiefststand erreicht. Binnen 21 Jahren ergab sich somit eine Gesamtreduktion von 867.798 Arbeitsunfällen (siehe Bild Rückgang der Arbeitsunfälle 1994-2015).

Nach Berechnungen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt kostet jeder einzelne Arbeitsunfall dem Betrieb, in dem er sich ereignet, durchschnittlich 2.300 Euro. Das ergibt hochgerechnet einen Betrag von etwa 255 Millionen Euro, den die österreichischen Betriebe jährlich zu tragen haben.  In den Jahren 1995 bis 2014 konnten die österreichischen Betriebe ihre Kosten für Arbeitsunfälle um insgesamt 1.851 Millionen Euro reduzieren und damit verbunden auch ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.

Unserer Volkswirtschaft entsteht durch Arbeitsunfälle ein enormer jährlicher Schaden. Pro Arbeitsunfall fallen im Durchschnitt etwa 12.500 Euro an volkswirtschaftlichen Kosten an. Nach Berechnungen von Experten entsteht durch Arbeitsunfälle unserer Volkswirtschaft ein jährlicher Schaden in der Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro. In den Jahren 1995 bis 2014 konnte der volkswirtschaftliche Schaden um rund 10 Milliarden Euro reduziert werden.

Die erfreuliche Entwicklung insbesondere zwischen den Jahren 1995 und 2002 führen wir insbesondere auf folgende Neuerungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zurück:

  • Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Ermittlung und Beurteilung der Gefahren am Arbeitsplatz einschließlich der daraus ergebenden Festlegung der Schutzmaßnahmen.
  • Die Herabsetzung der Schlüsselzahl von 250 Arbeitnehmer auf einen Arbeitnehmer für die fachkundige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung.
  • Die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen ab einer Arbeitsstättengröße von 11 Beschäftigten, ihre obligatorische Ausbildung und ihre laufende Tätigkeit als Sicherheitsvertrauensperson.

Quellen:

  • Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Statistiken 1994 bis 2015
  • "Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Arbeitsunfällen" von M. Rauner, M. Schaffhauser-Linzatti, J. Bauerstätter, K. Wittig, B. Mayer; in: Sichere Arbeit Nr. 4-2012, Seiten 11 bis 15
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