Gesunde Arbeit

Menschlichkeit auf Baustellen – AK/GBH fordern Rechtsanspruch auf Hitzefrei

Kein Bauwerk ist es wert, Menschenleben zu opfern! Tipps zum Schutz vor zu viel Sonne.

Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) appellieren an die Baustellenverantwortlichen, die Gefahren von Hitze und Sonne ernst zu nehmen und die Hitzefrei-Regelung anzuwenden. Wenn nicht anders möglich, muss Hitzefrei gesetzlich geregelt werden.
Bauarbeiter sind in der Sonne zum Teil extremer Hitze und UV-Strahlung ausgesetzt.
AK-Präsidentin Renate Anderl und GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch fordern, dass die Hitzefrei-Regelung von den ArbeitgeberInnen konsequent angewendet wird.
Wasser zu trinken ist bei der extremen Hitze enorm wichtig.
Bauarbeiter im Straßenbau Bauarbeiter sind in der Sonne zum Teil extremer Hitze und UV-Strahlung ausgesetzt.
AK-Präsidentin Renate Anderl und GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch AK-Präsidentin Renate Anderl und GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch fordern, dass die Hitzefrei-Regelung von den ArbeitgeberInnen konsequent angewendet wird.
Wolfgang Birbamer mit einem Bauarbeiter auf einer Baustelle in Laab im Walde/Roppersberg Wasser zu trinken ist bei der extremen Hitze enorm wichtig.

Bauarbeiter müssen in der Sonne hart arbeiten, ob sie wollen oder nicht. Sie können meist nicht in den Schatten flüchten, wie von ExpertInnen empfohlen. In Krankabinen werden im Sommer Temperaturen über 40 Grad gemessen, bei Asphaltarbeiten noch viel mehr. Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) appellieren an die Baustellenverantwortlichen, die Gefahren von Hitze und Sonne ernst zu nehmen und die Hitzeregelung anzuwenden. Wenn nicht anders möglich, muss Hitzefrei gesetzlich geregelt werden. Zudem wird den Bauarbeitern geraten, Sonnenschutzcreme, UV-Schutzbrillen und UV-T-Shirts zu verwenden sowie ausreichend Wasser zu trinken.

Im Sommer ist Bau-Hauptsaison, enge Fertigstellungstermine erschweren die Situation, es fallen die meisten Überstunden an. Dazu kommen Lärm, Staub, Stress, gefährliche Arbeitsbedingungen und andere Arbeitsbelastungen. „Das haut sogar den stärksten Bauarbeiter um", sagt GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch.

Die Folgen bei Arbeiten in der prallen Sonne sind nicht nur schwere Sonnenbrände und Sonnenstiche, sondern auch bösartige Erkrankungen bis hin zum Hautkrebs, außerdem Kreislaufbelastungen und Schädigung der Augen durch UV-Strahlung. Sogar die inneren Organe werden angegriffen. Dazu kommt noch eine deutlich steigende Unfallgefahr bei Hitze, weil die Konzentrationsfähigkeit sinkt.

„Die AK Wien hat eine Studie in Auftrag gegeben, um die gesundheitlichen Belastungen durch Hitze arbeitsmedizinisch zu bewerten und um notwendige Maßnahmen zum Schutz von ArbeitnehmerInnen voranzutreiben“, sagt AK-Präsidentin Renate Anderl. Die Studie zeigt, dass Hitzebelastungen zu einer massiven Reduktion der Arbeitsproduktivität führen. Sie verringern die Leistungsgenauigkeit und es besteht ein deutlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsunfällen und Hitzestress.

„Die Klimakrise bedeutet für Baustellenarbeiter eine enorme Belastung durch steigende Hitzestunden. Gerechtigkeit am Bau heißt, diese Menschen vor gesundheitlichen Folgen bestmöglich zu schützen!“, sagt Anderl.


Wenn notwendig, Hitzefrei gesetzlich durchsetzen
Die Hitzefrei-Regelung am Bau ab 32,5 Grad Celsius im Schatten kann und soll von allen Baufirmen genutzt werden. Das Procedere ist einfach und die Kosten werden den Firmen von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse refundiert. Dennoch nutzen leider viele Firmen diese Regelung nicht und gefährden damit ihre Beschäftigten. Im letzten „Hitzesommer“ 2019 nutzte nur rund die Hälfte der Betriebe die Hitzefrei-Regelung. Insgesamt bekamen 39.122 Bauarbeiter aus 5.245 Baubetrieben Hitzefrei. GBH und AK fordern deshalb einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei.

„Immer wieder erreichen uns Anrufe von Bauarbeitern, die mitteilen, dass auf ihrer Baustelle kein Hitzefrei gegeben wurde, obwohl es brütend heiß war. Ich sage es ganz deutlich: Die Bau-Hitzefrei-Regelung ist eine Vereinbarung der Bau-Sozialpartner. Die Arbeitgeberseite hat diese Regelung mit uns vereinbart, weil sie für schwer arbeitende Menschen am Bau im wahrsten Sinne des Wortes überlebenswichtig ist. Wir werden Auftraggeber und Arbeitgeber da nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Wenn es nicht zu einem Einlenken der Auftraggeber und Arbeitgeber und einer deutlich besseren Nutzung der Hitzeregelung kommt, um Hitzetote zu verhindern, dann brauchen wir gesetzliche Regelungen. Wir werden uns das in den nächsten Wochen ganz genau anschauen“, sagt Muchitsch.


Es geht meist nur um Stunden
Die Hitzefrei-Regelung am Bau gilt bei Erreichen von 32,5 Grad Celsius im Schatten. Meist ist das zu Mittag oder am Nachmittag. „Zu diesem Zeitpunkt haben die Bauarbeiter bereits bis zu acht Stunden lang hart gearbeitet. Wenn Arbeitgeber oder Auftraggeber danach die Arbeiten nicht einstellen wollen, ist das menschenverachtend. Die Bauarbeiter müssen sich erholen können, um auch am nächsten Tag in der Früh wieder fit auf der Baustelle stehen zu können. Es kann doch nicht so wichtig sein, ob ein Auftrag ein paar Stunden früher oder später fertig wird. Die Regelung ist klar und einfach umzusetzen – nutzen Sie sie endlich!“, sagt Muchitsch.

Technischer Schutz auf Baustellen
AK Präsidentin Renate Anderl fordert in diesem Zusammenhang die Baufirmen auf, ihre Beschäftigten mit Sonnenschutz (Sonnencreme, UV-Schutz-Brille, Sonnenschutzkappe) und ausreichend Trinkwasser auszustatten, vor allem aber auch einen besseren technischen Schutz auf den Baustellen zu prüfen, z .B. eine bessere Beschattung zu gewährleisten, Arbeitsgeräte zu adaptieren und die Arbeitsorganisation entsprechend auszurichten.

Verglichen mit den Anschaffungskosten der Kräne ist eine Nachrüstung mit Klimaanlagen preislich ein wahres Schnäppchen. „Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber verbietet Neuanschaffungen von Kränen ohne Klimaanlage oder zumindest deren Betrieb an Hitzetagen“, sagt Anderl.


Die wichtigsten Fakten der aktuellen Hitzefrei-Regelung

  • Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius im Schatten gesenkt. Erst ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius im Schatten gilt die Hitzefrei-Regelung (somit gibt es im Normalfall erst ab Mittag bzw. am Nachmittag hitzefrei).
  • Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen, d. h., kein Bauarbeiter hat das Recht auf Hitzefrei.
  • Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für die Arbeiter. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK refundiert.
  • Auf der Website der BUAK (www.buak.at) können ArbeitgeberInnen eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.

6 Tipps: Wassertrinken ist enorm wichtig
Bereits bei normaler Arbeit verbraucht ein Mensch ca. 2.5 Liter Flüssigkeit. Schon ein Flüssigkeitsverlust von 2 Prozent verursacht einen Leistungsverlust von 20 Prozent. Dadurch kommt es zu Fehlhandlungen, einem erhöhten Unfallrisiko, Müdigkeit, erhöhter Reizbarkeit und Konzentrationsmangel.

  • Genug Wasser trinken ist lebensnotwendig
  • Wer schwer arbeitet, muss mehr Wasser trinken: Mindestens 2 Liter pro Tag
  • Nicht warten, bis man durstig ist.
  • Mehrmals täglich Wasser trinken – nicht alles auf einmal „reinschütten“
  • Zu kalte Getränke verursachen Magenschmerzen
  • Natürliches Mineralwasser ist das gesündeste

Anmerkung der Redaktion: Auch der ORF widmete sich in der ZIB 13:00 dem Thema: Forderung nach Hitzefrei am Bau (tvthek.orf.at)

Mehr Infos zum Thema Arbeiten bei Hitze auf www.gesundearbeit.at:

Arbeiten bei Hitze ist derzeit auch Schwerpunktthema auf den Social-Media-Kanälen der Gesunden Arbeit. Folgen Sie uns!

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