REACH: Frist bis 31. Mai 2018
Unternehmen, die chemische Stoffe in Mengen von über einer Tonne bis maximal 100 Tonnen pro Jahr herstellen, sind von der dritten Registrierungsfrist gemäß der europäischen REACH-Verordnung betroffen.
Ende der Frist
Für die Unternehmen endet die Registrierungsfrist am 31. Mai 2018 (REACH 2018). Diese Frist trifft auch zu, wenn die Vorregistrierung noch nicht durchgeführt wurde oder hergestellte oder eingeführte Produkte Stoffe enthalten, die getrennt voneinander zu registrieren sind. Die Registrierung hat bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur erfolgen.
Was ist zu tun?
- Eigenes Portfolio überprüfen
- Mitregistranten ermitteln
- Abstimmung mit den Mitregistranten
- Schädliche Wirkungen ermitteln und Risiken beurteilen
- Registrierungsdossier erstellen
- Einreichung des Registrierungsdossiers
- Registrierung auf dem neusten Stand halten
Tipps
- Zahlreiche Informationen werden auf der ECHA-Website bereitgestellt: https://echa.europa.eu/de/reach-2018
- Ziehen Sie im Bedarfsfall zur Sicherstellung der Vorgaben einen bzw. eine REACH-BeraterIn/ExpertIn bei.