Gesunde Arbeit

Risikobasierte Grenzwerte in Sichtweite

Alle ExpertInnen sind sich einig: Die völlig veralteten TRK-Werte bieten keinen ausreichenden Schutz vor krebserzeugenden Arbeitsstoffen. Da jeden Tag ArbeitnehmerInnen an den Spätfolgen sterben, wird der Umstieg auf risikobasierte Grenzwerte zu einem Wettlauf mit der Zeit.
Risiko Holzstaub
Bild eines Tischler beim Arbeiten in Holzstaub Risiko Holzstaub

Die TRK-Werte (Technische Richtwert-Konzentration) bilden die Grundlage für den Umgang mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Arbeitsstoffen in Österreich. Für fünf ArbeitnehmerInnen endet Tag für Tag der Irrglaube, dass bei Einhaltung der TRK-Werte „keine“ Gefährdungen zu erwarten sind, tödlich.

Tödlicher Irrglaube
Ein unbeschwerter Umgang mit Arbeitsstoffen in Kombination mit teils über 20 Jahre alten Grenzwerten zeichnet für dieses erschreckende Ergebnis verantwortlich. Ebenso trägt dazu bei, dass gesetzliche Vorgaben wie das Minimierungs- und Substitutionsgebot nicht umgesetzt werden und die Meldung über den Einsatz krebserzeugender Arbeitsstoffe an die Arbeitsinspektion bis heute nicht lückenlos durchgeführt wird.

Alles läuft in Richtung risikobasierter Grenzwerte
Ein Null-Risiko kann bei der Arbeit mit krebserzeugenden Stoffen nie erreicht werden. Bei manchen Stoffen ist das Krebsrisiko, das dem TRK-Wert entspricht, sogar sehr hoch. Das belegt einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf! Mehrere europäische Länder haben die Lehren aus den negativen Erfahrungen mit TRK-Werten gezogen. Sie haben auf risikobasierte Grenzwerte umgestellt. Diese erlauben es, das Risiko auf ein vom Stoff unabhängiges, einheitliches Niveau zu senken. Das bedeutet für die ArbeitnehmerInnen mehr Transparenz bezüglich der Gefahren und bietet darüber hinaus den ArbeitgeberInnen Anreize für die Prävention.

Erste Etappe geschafft
Um einen zeitgemäßen Schutz der ArbeitnehmerInnen zu erreichen, muss auch in Österreich eine moderne Grenzwertsetzung gelten. Bei einem Umstieg könnten bestehende Vorbilder in der EU berücksichtigt und wissenschaftlich gestützte Expositions-Risiko-Beziehungen übernommen werden. Eine ExpertInnengruppe mit Beteiligung der Sozialpartner hat bereits 2017 die Basis geschaffen und eine Einigung erzielt. Nun gilt es, diese Inhalte in einen gesetzlichen Rahmen zu gießen.

Das Ziel vor Augen
Das Jahr 2018 wird im Zeichen mehrerer nationaler und internationaler Kampagnen zu (krebserzeugenden) Arbeitsstoffen stehen. Diese öffentliche Präsenz sowie die Zielsetzung der „Roadmap on Carcinogens: Amsterdam to Vienna“ gilt es zu nutzen, um den finalen Punkt mittels eines Umstieges auf risikobasierte Grenzwerte zu setzen. Begleitmaßnahmen, wie eine digitale Meldeverpflichtung, sollten ebenfalls im Gesamtkonzept umgesetzt werden. In Kombination mit Information und Kontrolle durch die Behörde könnten rasch nachweisliche Erfolge erzielt und Leben gerettet werden.

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