Quarzstaub: Zögerliche Fortschritte
Die Widerstandsfähigkeit von Quarz – chemisch als kristallines Siliziumdioxid bezeichnet – ist in vielen industriellen Anwendungen erwünscht. Doch der feine Staub, der bis in die Lunge vordringt, wird den ArbeitnehmerInnen zum Verhängnis. Die Partikel können vom Körper nicht abgebaut werden. Sammelt sich immer mehr Quarzstaub in der Lunge, kommt es zu Einschränkungen der Lungenfunktion und schließlich zur Silikose, einer gefürchteten und immer wieder tödlich verlaufenden Staublungenerkrankung. Als Folge der Silikose kann auch Lungenkrebs entstehen. Aus diesem Grund gilt Quarzfeinstaub mittlerweile als krebserzeugender Arbeitsstoff. Im Gegensatz zu den meisten anderen krebserzeugenden Arbeitsstoffen ist es bei Quarzfeinstaub möglich, eine Schwelle der Exposition anzugeben, unterhalb derer es zu keiner Krebserkrankung kommt.
Hohe Dunkelziffer bei beruflichen Erkrankungen
In Österreich sind etwa 95.000 Menschen regelmäßig Quarzfeinstaub ausgesetzt, die meisten davon in der Bauwirtschaft (circa 73.000), etwa 12.000 in der Mineralstoffindustrie. Die höchsten Expositionen treten üblicherweise im Tunnelbau und in Steinbrüchen auf. Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten durch Quarzfeinstaub geht in Österreich nur langsam zurück und liegt bei etwa 30 bis 40 pro Jahr. Davon verläuft ein Drittel bis die Hälfte tödlich. Die Dunkelziffer ist um vieles höher, da nicht jede Silikose als solche erkannt wird. Auch die Latenzzeit – also der Zeitraum zwischen Exposition und Erkrankung – ist lang. In vielen Fällen ist nicht klar, dass die lange zurückliegende Quarzfeinstaubexposition die Ursache der Krankheit ist.
50 Mikrogramm pro Kubikmeter als Ziel
Ein Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Atemluft (50 µg/m3) schützt vor Silikose und damit auch vor Lungenkrebs als Folgeerkrankung. In Finnland, Italien und Portugal, aber auch in den USA ist dieser Grenzwert bereits gültig. In Österreich liegt er hingegen beim Dreifachen, nämlich 150 µg/m3! Ebenso ist es etwa in Polen, Slowenien oder der Schweiz.
Vor Kurzem trat eine Änderung der EU-Richtlinie über krebserzeugende Arbeitsstoffe in Kraft, die für Quarzfeinstaub einen Arbeitsplatzgrenzwert von 100 µg/m3 festschreibt. Obwohl die Toxikologie-ExpertInnen (Scientific Committee on Occupational Exposure Limits) und auch die Begleitstudie im Auftrag der EU-Kommission einen Grenzwert von höchstens 50 µg/m3 empfohlen hatten, legte die Kommission den Grenzwert bei der doppelten Höhe fest. Für Österreich und einige andere Mitgliedstaaten bedeutet dies dennoch, dass der Grenzwert gesenkt werden muss. Dies soll in Kürze durch eine Novelle der Grenzwerteverordnung geschehen.