Gesunde Arbeit

Arbeitsmedizin konkret: Krebserzeugende Arbeitsstoffe

Der Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen birgt verschiedenste Gefahren: Explosionsgefahren, Brandgefahren, Gesundheitsgefahren etc. Gerade bei den gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen kann es zu Erkrankungen bis hin zur arbeitsbedingten Krebserkrankung kommen.
Hartholzstäube können Krebserkrankungen verursachen.
Arbeiter, der bei seiner Arbeit Hartholzstaub ausgesetzt ist. Hartholzstäube können Krebserkrankungen verursachen.

Bei den Gesundheitsgefahren kann zwischen chemisch-toxischen Risiken (Vergiftungen, Infektionen, Organschädigungen etc.) und Einwirkungen, die zur Krebsentstehung beitragen können, unterschieden werden.

Ein Vergleich
EU-weit gab es 2015 circa 5.000 tödliche Arbeitsunfälle und geschätzt 102.500 Todesfälle durch arbeitsbedingte Krebserkrankungen. 2014 kam es in Österreich zu 192 tödlichen Arbeits- und Wegunfällen und geschätzt 1.820 Todesfällen durch arbeitsbedingte Krebserkrankungen. Auch wenn dies Schätzungen sind: Die Zahl krebsbedingter Todesfälle übersteigt bei Weitem die Zahl tödlicher Arbeitsunfälle. Daher werden verstärkt Anstrengungen unternommen, um arbeitsbedingte Krebserkrankungen möglichst zu verringern. Dazu müssen diverse Fachgebiete zusammenarbeiten: Arbeitsmedizin, Toxikologie, Chemie, Biologie, Statistik etc.

Neue Risikokonzepte
In Deutschland und den Niederlanden wurden für einige krebserzeugende Arbeitsstoffe risikobasierte Grenzwerte eingeführt. Diese führen zu einer erhöhten Transparenz und einem besseren Verständnis. Ziel ist es, auch in Österreich, veraltete TRK-Werte (Technische Richtwert-Konzentration) neu festzulegen bzw. in risikobasierte Grenzwerte umzuwandeln. Zunächst müssen verstärkt Expositionsdaten erhoben werden, denn bis jetzt wird nur ein geringer Anteil aller arbeitsbedingten Krebserkrankungen als Berufskrankheit anerkannt.

Krebserzeugende Arbeitsstoffe
Zu den krebserzeugenden Arbeitsstoffen, für die eine Berufskrankheit anerkannt wird, zählen bisher:

  • Arsen
  • Cadmium
  • Anthracen
  • Ruß
  • Pech
  • Teer- und Mineralölprodukte
  • Asbest
  • Nickel
  • Hartholzstäube
  • aromatische Armine
  • Acrylamid
  • ionisierende Strahlen

Es muss evaluiert werden, welche Branchen, Tätigkeiten und Personen am meisten betroffen sind. Dazu sind genaue Messdaten erforderlich, um mögliche Expositionsrisikobeziehungen (ERB) feststellen zu können.

Maßnahmen
Das Festlegen von Maßnahmen soll zur weiteren Expositionsminimierung führen. Alle Arten von präventiven Strategien sind verstärkt einzusetzen:

  • Substitution kanzerogener Arbeitsstoffe
  • technischer ArbeitnehmerInnenschutz (Absauganlagen, geschlossene Systeme etc.)
  • organisatorischer ArbeitnehmerInnenschutz (z. B. Expositionszeiten deutlich verkürzen)
  • wenn nötig, konsequente Anwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), z. B. Atemschutz, Handschuhe, Schutzbrillen etc.

Nur gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten, sowohl der Unternehmen als auch der Behörden (Arbeitsinspektorate) sowie der Institutionen (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt – AUVA, Arbeitsmedizin, medizinische Forschung), können dazu führen, die Zahl der arbeitsbedingten Krebserkrankungen nachhaltig zu verringern.

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