AK Oberösterreich fordert niedrigere Grenzwerte bei Schadstoffen am Arbeitsplatz
Es ist nur logisch: Wenn man Schadstoffen länger ausgesetzt wird, dann müssen zum Schutz der Gesundheit naturgemäß auch die Grenzwerte bei Schadstoffen entsprechend reduziert werden. Die längeren Arbeitszeiten, die seit 1. September möglich sind, erfordern also dringend eine Angleichung der maximalen Schadstoffwerte. Die Regierung hat das Arbeitszeitgesetz ohne Begutachtung im Schnellverfahren durchgeboxt und wichtige Anpassungen im Arbeitsumfeld schlichtweg „vergessen“.
AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert deshalb anläßlich des 10. „Internationalen Tages für menschenwürdige Arbeit“ am 7. Oktober die dringende Sanierung dieser Verordnungen zum Arbeitnehmerschutz: „Jährlich sterben rund 1.800 Menschen an arbeitsbedingtem Krebs. Das ist schon schlimm genug. Statt noch mehr Menschenleben zu riskieren, müssen hier dringend die Schutzstandards adaptiert werden.“
Gefahr für Leib und Leben
Die geltenden Grenzwerte beziehen sich auf eine Arbeitsschicht von 8 Stunden und eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Bei den jetzt möglichen längeren Arbeitszeiten muss das Gefährdungspotential völlig neu beurteilt werden. Dies betrifft vor allem chemisch-toxische, biologische, krebserzeugende und sensibilisierende Arbeitsstoffe. Daneben sind aber auch die Belastungen durch Lärm, Vibrationen, klimatischen Belastungen und schwere körperliche Arbeit neu zu bewerten. „Weil jetzt schon einige Grenzwerte zu hoch sind, führt längere Arbeitszeit automatisch zu einer höheren gesundheitlichen Beeinträchtigung. Darum gibt es nur eine logische Konsequenz: Rasch die Grenzwerte reduzieren“, ist Kalliauer überzeugt.
Mehr Schadstoffe im Blut
Bei der Arbeit mit chemisch-toxischen Stoffen ist außerdem zu berücksichtigen, dass bei zunehmender Arbeitsleistung die Herzleistung und die Atemfrequenz ansteigen. Die Folge: Höhere Schadstoffkonzentrationen im Blut. Die innere Belastung im Organismus muss daher bei den vorgeschriebenen Eignungs- und Folgeuntersuchungen entsprechend überwacht werden. Und es braucht neue Erhebungen und entsprechend neue angepasste Grenzwerte, die deutlich niedriger sein müssen als bisher.
Arbeitsinspektorat ist gefordert
Außerdem muss die im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz vorgesehene Gefährdungsbeurteilung der psychischen und physischen Belastungen neu durchgeführt werden, wenn Betriebe die Möglichkeit des 12-Stunden-Tages nutzen. Bei Beratungen und Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat muss diese auch eingefordert werden.