Gesunde Arbeit

Grenzwerteverordnung: Anpassung an EU-Recht spät, aber doch erfolgt

Die Novellierungen der Grenzwerteverordnung (nun GKV 2020), der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ 2017) sowie der Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA) wurden im BGBl. II Nr. 382/2020 veröffentlicht. Sie sind mit 3.9.2020 in Kraft getreten.

Damit erfolgte die Anpassung an die 1. Tranche zur Änderung der Karzinogene- und Mutagene-Richtlinie (2017/2398). Die Änderungen im Überblick:  

  • Aktualisierung des Anhang I „Stoffliste“ der GKV durch die Übernahme von Grenzwerten und Neuaufnahme von Arbeitsstoffen aus der Richtlinie
  • Aktualisierung des Anhangs III der GKV „Liste krebserzeugender Arbeitsstoffe“
  • Aktualisierung des Anhangs V der GKV „Liste von Hölzern, deren Stäube als eindeutig krebserzeugend gelten“
  • Umsetzung von Sonderbestimmungen zur Luftrückführung und Gesundheitsüberwachung für Quarzfeinstaub
  • Aktualisierung der Sonderbestimmungen für Holzstaub durch Differenzierung zwischen Hartholz- und Weichholzstäuben in der GKV
  • Einstufung von SARS-CoV-2 mit ergänzender Regelung zur Durchführung von Laborarbeiten (VbA)

Die Änderungen der GKV 2020, der VGÜ 2017 sowie der VbA sind im Einführungserlass vom 10.11.2020 näher erläutert.

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