Gesunde Arbeit

Nickel-Grenzwert: Nicht genügend?

Sie haben bestimmt schon vernickelte Gegenstände in der Hand gehabt. Viele ArbeitnehmerInnen arbeiten laufend mit Nickel. Der österreichische Arbeitsplatz-Grenzwert setzt sie zahlreichen Gesundheitsgefahren aus. Eine EU-Richtlinie soll niedrigere Grenzwerte bringen, geht aber noch nicht weit genug.
Der weitverbreitete Arbeitsstoff Nickel ist krebserzeugend.
Nickelrohre Der weitverbreitete Arbeitsstoff Nickel ist krebserzeugend.

Nickel, Nickelstäube und -verbindungen sind in der Arbeitswelt weit verbreitet: Sei es in der Galvanik oder bei der Herstellung und Bearbeitung von Produkten wie Edelstahl. Nickelverbindungen entstehen zum Beispiel beim Schweißen oder Schleifen von nickelhaltigen Legierungen. Nickel ist eindeutig krebserzeugend, so kann etwa das Einatmen von nickelhaltigem Schweißrauch Krebs in der Lunge oder den Nasenhöhlen verursachen. Nickelverbindungen sind fruchtschädigend, können also zu Schäden des Embryos bzw. Fötus führen. Als akute Reaktion auf Nickel kann es zu Reizungen der Atemwege und allergischen Reaktionen (Asthma, Kontaktekzem) kommen. Langfristig sind auch allergisch bedingte Hautschäden möglich.

Veralteter Grenzwert
Angesichts dieser Palette an Gefahren sind zuverlässige Grenzwerte umso wichtiger. In Österreich gilt ein Luftgrenzwert von 0,5 mg/m³ für den einatembaren Teil von Nickel, für Stäube von Nickelverbindungen und Nickellegierungen. Laut dem deutschen Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) kann aber ein gesundheitsbasierter Arbeitsplatzgrenzwert mit 0,03 mg/m³ festgelegt werden: Bei Einhaltung dieses Werts wären im Allgemeinen keine Gesundheitsgefahren zu befürchten. Der österreichische Grenzwert ist rund 17-mal so hoch. Lediglich für Nickelverbindungen in Form einatembarer Tröpfchen gilt in Österreich ein niedrigerer Grenzwert von 0,05 mg/m³.

Besserung in Sicht?
Bald kommt wieder Bewegung in die Grenzwertediskussion. Die EU gibt durch die Karzinogene-Mutagene-Richtlinie Mindestvorschriften für die Grenzwerte krebserzeugender Arbeitsstoffe vor. Die Richtlinie wird demnächst zum vierten Mal geändert. Für Nickel und seine Verbindungen ist ein Grenzwert von 0,05 mg/m³ für den einatembaren Teil geplant – das kommt den vom AGS empfohlenen 0,03 mg/m³ nahe.

Drastisch sieht es aber beim Grenzwert für den alveolengängigen Teil aus. Das ist der Anteil des einatembaren Teils, der so fein ist, dass er bis in die Lungenbläschen vordringt. Die EU plant dafür einen Grenzwert von 0,01 mg/m³. Die europäische Chemikalienbehörde hat jedoch einen gesundheitsbasierten Wert von 0,005 mg/m³ empfohlen. Deutschland hat 2017 für Nickelmetall und Nickelverbindungen jeweils 0,006 mg/m³ als Grenzwert für den alveolengängigen Teil eingeführt: Für Nickelverbindungen bedeutet er ein Krebsrisiko von 4 zu 10.000. Statistisch gesehen erkranken 4 von 10.000 ArbeitnehmerInnen, die dem Stoff ihr Arbeitsleben lang in Höhe des Grenzwerts ausgesetzt sind, an Krebs. Dieses Risiko wird politisch als erster Schritt akzeptiert.

Die AK fordert, dass die EU die genannten niedrigeren Grenzwerte festsetzt. Andernfalls wird Österreich bei der Umsetzung in nationales Recht über die EU-Kompromisse hinausgehen müssen.

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