Gesunde Arbeit

Neue Bestimmungen zum Radonschutz am Arbeitsplatz

Die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen wurden im Jahr 2020 überarbeitet und deutlich ausgeweitet. Die Radonbelastung soll gesenkt und dadurch die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geschützt werden.
Über Undichtheiten gelangt Radon in Gebäude und sammelt sich dort an. Radon und seine Zerfallsprodukte werden eingeatmet und schädigen die Lunge.
Grafik Über Undichtheiten gelangt Radon in Gebäude und sammelt sich dort an. Radon und seine Zerfallsprodukte werden eingeatmet und schädigen die Lunge.

Radon ist ein radioaktives Edelgas, das im Erdboden durch radioaktiven Zerfall natürlich vorkommender radioaktiver Elemente entsteht. Es ist unsichtbar, geruch- und geschmacklos und wandelt sich durch radioaktiven Zerfall in weitere radioaktive Elemente, seine Zerfallsprodukte, um. Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Während sich Radon im Freien schnell verflüchtigt, kann es sich in Innenräumen ansammeln. Es wird gemeinsam mit seinen Zerfallsprodukten eingeatmet und gelangt somit in die Lunge. Dadurch ist das Lungengewebe über längere Zeit Strahlung ausgesetzt. Diese kann das Lungengewebe schädigen und zur Entstehung von Lungenkrebs führen. Das Lungenkrebsrisiko ist umso größer, je höher die Radonkonzentration in der Atemluft ist und je länger eine Person die radonhaltige Luft einatmet. Daher ist es wichtig, die Radonkonzentration in der Luft möglichst gering zu halten. Das schützt die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Betroffene Arbeitsplätze
Der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen wird durch das Strahlenschutzgesetz 2020 und die Radonschutzverordnung geregelt. Bei den Arbeitsplätzen, die von den Bestimmungen betroffen sind, sind zwei Gruppen zu unterscheiden:

  1. In Radonschutzgebieten sind alle Arbeitsplätze betroffen, die sich im Erdgeschoß oder in Kellergeschoßen befinden.
  2. Österreichweit sind alle Arbeitsplätze in folgenden Bereichen betroffen: Schaubergwerke, Schauhöhlen, Radon-Kuranstalten oder -Kureinrichtungen, untertägige Arbeitsbereiche, Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung von Wasser, in denen Radon aus dem Wasser in die Innenraumluft von Anlagenteilen entweichen kann.

Verpflichtung für ArbeitgeberInnen
ArbeitgeberInnen sind durch die aktuellen rechtlichen Bestimmungen zur Erhebung der Radonexposition verpflichtet. Als erster Schritt muss die Radonkonzentration an den betroffenen Arbeitsplätzen durch eine ermächtigte Überwachungsstelle ermittelt werden. Weitere Verpflichtungen hängen vom Ergebnis dieser Ermittlung ab.

Informationen auf radon.gv.at
Das Bundesministerium für Klimaschutz stellt auf www.radon.gv.at umfassende Informationen zu Radon bereit. Neben den rechtlichen Bestimmungen für den Radonschutz am Arbeitsplatz finden Sie Informationen zu den Gesundheitsauswirkungen von Radon und wie Sie sich und Ihre Familie davor schützen können.

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