Gesunde Arbeit

Neue Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF 2023)

Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 (VbF 2023) wurde am 14. Februar 2023 mit Bundesgesetzblatt II Nr 45/2023 kundgemacht.
Die VbF 2023 tritt mit 1. März 2023 in Kraft.
Die VbF 2023 tritt mit 1. März 2023 in Kraft. Die VbF 2023 tritt mit 1. März 2023 in Kraft.

Die VbF 2023 regelt die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Betriebsanlagen. Geregelt werden die technische Ausführung und technische Anforderungen an z. B. Lagerräume oder Sicherheitsschränke, allgemeine Lagerbestimmungen, explosionsgefährdete Bereiche, Unterlagen und Prüfungen.
Die VbF 2023 löst die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten aus dem Jahr 1991 ab und ist deutlich kürzer als diese. Die VbF 2023 ist an EU-Recht wie die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 angeglichen. Neu ist u. a. die Einteilung brennbarer Flüssigkeiten in vier Gefahrenkategorien oder die Unterscheidung in aktive und passive Lagerung. Änderungen gibt es etwa bei der Zusammenlagerung von brennbaren Flüssigkeiten oder den Anforderungen an Sicherheitsschränke.
Die VbF 2023 tritt mit 1. März 2023 in Kraft.

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