Gesunde Arbeit

Weniger Holzstaub – gesündere Arbeit

Schleifarbeiten verursachen besonders viel Staub. Seit 1. Jänner 2015 besteht die Verpflichtung, bei handgeführten Schleifmaschinen neben der Geräteabsaugung nun auch eine zusätzliche Wand- und Kabinenabsaugung oder einen Schleiftisch zu verwenden.

Bei der Bearbeitung von Holz durch Schneiden, Fräsen oder Schleifen entsteht Holzstaub. Dieser Staub ist bekanntlich gesundheitsschädlich und sollte deshalb rasch nach der Entstehung abgesaugt werden. Gerade bei händischen Schleifarbeiten an Holzteilen oder Oberflächen entsteht besonders viel Staub, der sich anschließend in der Raumluft verteilt. Dagegen sind wirksame Maßnahmen zu setzen!

Gesetzliche Grundlagen

Die Diskussion um Holzstaub ist altbekannt. Dem Problem zugrunde liegen dürfte die Verwechslung zwischen dem Naturmaterial Holz und dem bei der Bearbeitung entstehenden „Holzstaub“. Diese Holzstaub-Teilchen stellen eine Gefahr für die Gesundheit dar, da sie sehr klein sind und dadurch in die Lunge vordringen können. Fakt ist, Holzstaub gilt als eindeutig krebserzeugender Stoff mit einem TRK-Wert von 2 mg/m³. (Anm.: Anhang V der GKV 2011 definiert die Liste von Hölzern, deren Stäube als eindeutig krebserzeugend gelten.)
Gerade für die besonders staubintensiven Schleifarbeiten (mit handgeführten Schleifmaschinen) wurde mittels Übergangsfrist bis Anfang 2015 die Möglichkeit geschaffen, notwendige Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Hier konnten je nach Bedarf und Arbeitsablauf passende Lösungen zwischen Absaugtisch, Wandabsaugung, Absaugkabine usw. ausgewählt werden.

Hotspot Schleifarbeitsplatz

Messergebnisse bestätigen, dass ArbeitnehmerInnen an Handschleifarbeitsplätzen Holzstaub besonders ausgesetzt sind. Hauptursache stellt im Normalfall eine unterdimensionierte oder gar nicht vorhandene Absaugung dar.
Betriebe, die bereits Absaugtische im Einsatz haben, berichten von Vorteilen auch für die Qualität der bearbeiteten Oberflächen sowie des Endproduktes. Sind Absaugtische erst einmal vorhanden, werden sie auch für andere Arbeitsschritte mit Handmaschinen genutzt.
Von Eigenbaukonstruktionen ist abzuraten, da diese im Normalfall nicht den erforderlichen rechtlichen und technischen Parametern entsprechen.
Das Ergebnis der Arbeitsplatzevaluierung muss letztendlich die Einhaltung der Grenzwerte sein. Dafür müssen übliche Arbeitsabläufe wie beispielsweise die Bearbeitung von größeren oder dreidimensionalen Werkstücken mitbedacht werden.

Schwerpunkt der Arbeitsinspektion

Seit 2012 läuft eine österreichweite Schwerpunktaktion mit dem Titel „ArbeitnehmerInnenschutz in Möbeltischlereien“. Hier wurden im ersten Durchgang bereits über 2.000 Betriebe besucht. Vorab wurde durch Interessenvertretungen und Informationsveranstaltungen bereits auf die bevorstehende Aktion hingewiesen. Im Zuge dieser Maßnahme wurden neben dem Holzstaub auch viele für die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen relevante Punkte vor Ort thematisiert.

Fazit

Die Praxis zeigt, dass Probleme durch zu viel Holzstaub mit zusätzlichen Absaugungen effektiv zu lösen sind. Die am Markt vorhandenen Schleiftische und ähnliche Produkte ermöglichen es, den Grenzwert zu unterschreiten und somit die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu schützen. Betriebe, die diese Geräte bereits im Einsatz haben, bestätigen den Mehrnutzen für andere Tätigkeiten und die gefertigten Produkte.
Vorgesehene Ausnahmen (Schleifarbeiten von einer Stunde pro Arbeitsschicht) treffen im Normalfall nur auf Kleinstbetriebe (Restaurateure usw.) zu. Das Schleifvolumen wird meist unterschätzt.
Der Schwerpunkt der Arbeitsinspektion veranlasste viele Betriebe, sich genauer mit der Funktion ihrer Absaugung zu befassen. Gleichzeitig wurden andere, für die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen und die Betriebe relevante Themen erläutert.
So ist auf die Trennung von privater Kleidung und durch Holzstaub verschmutzte Arbeitskleidung im Garderobenkästchen zu achten. Unbekannt war auch, dass Arbeitskleidung von Arbeitgebern zur Verfügung gestellt und gereinigt werden muss, wenn es sich bei der Verschmutzung um einen eindeutig Krebs erzeugenden Arbeitsstoff handelt. Die Verwendung von PSA (Gehörschutz, Sicherheitsschuhe) und die fachgerechte Lagerung und Verwendung von gefährlichen Arbeitsstoffen (Lacke usw.) muss ebenfalls verbessert werden.
Aufgrund der vielfältigen Gefahren in dieser Branche herrscht in manchen Teilbereichen noch Informations- und Aufholbedarf. Die Anzahl der Beanstandungen bestätigt diese Erkenntnis. Alle Betriebe sollen im Zuge dieser Aktion nochmals besucht werden, um die vorgeschriebenen Maßnahmen sicherzustellen.

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022