Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2018-2019: gefährliche Arbeitsstoffe
Die Zielsetzungen der Kampagne sind die Sensibilisierung für Arbeitsstoffe (einschließlich Karzinogene), die Förderung von Gefährdungsbeurteilungen und der Austausch guter praktischer Lösungen. Zudem werden gefährdete ArbeitnehmerInnengruppen gezielt berücksichtigt und der Rechtsrahmen für den ArbeitnehmerInnenschutz in der EU beschrieben.
Ziele der EU-Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ 2018-2019 im Detail:
- Sensibilisierung für die Bedeutung der Prävention gegen Risiken, die von gefährlichen Stoffen ausgehen, und Beitrag zur Berichtigung der häufigsten Missverständnisse.
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Förderung von Gefährdungsbeurteilungen durch Information über praktische Instrumente und Schaffung von Möglichkeiten für den Austausch guter praktischer Lösungen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf den folgenden Aspekten liegen wird:
- Beseitigung oder Ersatz gefährlicher Stoffe am Arbeitsplatz
- Hierarchie der Präventionsmaßnahmen (d. h. Einhaltung der in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Hierarchie, sodass stets die wirksamsten Maßnahmen ausgewählt werden).
- Sensibilisierung für die Risiken, die mit der Exposition gegenüber Karzinogenen am Arbeitsplatz verbunden sind, durch Unterstützung des Austauschs guter praktischer Lösungen; die EU-OSHA hat das Übereinkommen über die Umsetzung des EU-Fahrplans zu Karzinogenen unterzeichnet.
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Gezielte Berücksichtigung gefährdeter ArbeitnehmerInnengruppen durch maßgeschneiderte Informationen und Beispiele für gute praktische Lösungen. Hierzu zählen die folgenden Personengruppen:
- Frauen
- MigrantInnen
- junge Menschen
- ArbeitnehmerInnen, für die aufgrund ihrer Branche oder ihres Arbeitsplatzes ein erhöhtes Risiko besteht
- ZeitarbeitnehmerInnen und Beschäftigte in der informellen Wirtschaft
- Verbesserung der Kenntnisse über den bereits geltenden tragfähigen Rechtsrahmen für den ArbeitnehmerInnenschutz und Herausstellung politischer Entwicklungen.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der EU-OSHA-Website.