Gesunde Arbeit

Wenn mangelnde Information zur Gefahr wird

„Gesunde Arbeit“ im Gespräch mit Dr.in Elsbeth Huber, Abteilungsleiterin der Abteilung Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie im Zentral-Arbeitsinspektorat.
Elsbeth Huber
„Gefahren müssen rechtzeitig erkannt und wirkungsvolle Maßnahmen umgesetzt werden!“
Foto von Elsbeth Huber Elsbeth Huber
Foto von Elsbeth Huber „Gefahren müssen rechtzeitig erkannt und wirkungsvolle Maßnahmen umgesetzt werden!“

Was sind die Schwerpunkte der Abteilung Arbeitsmedizin und Arbeitspsychologie?
Huber: Unsere Schwerpunkte liegen vor allem bei der Erarbeitung von Inhalten und Konzepten, z. B. zur Prävention psychischer Belastungen und für eine alterns- bzw. menschengerechte Arbeitswelt. Im Bereich gesundheitsgefährdender Arbeitsstoffe lagen sie bei der Grenzwertefestlegung und der Umsetzung der CLP- und der REACH-Verordnung im ArbeitnehmerInnenschutz.

Worin sehen Sie die größten Gefahren für ArbeitnehmerInnen, wenn diese gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen ausgesetzt sind?
Huber: Mangelnde Information beim Umgang mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen, besonders mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungstoxischen Arbeitsstoffen, führt zu einem unterschiedlich ausgeprägten Risikobewusstsein in den Betrieben. Mit dem Mangel an Information geht die Gefahr einher, dass die mit den Stoffen verbundenen Risiken nicht realistisch eingeschätzt und nicht adäquat minimiert werden.

Wie können diese Gefahren auf betrieblicher Ebene minimiert werden?
Huber: Gefahren müssen rechtzeitig erkannt und wirkungsvolle Maßnahmen umgesetzt werden! Gerade bei besonders gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen ist es wichtig, frühzeitig abzuschätzen, ob der gefährliche Arbeitsstoff durch einen weniger gefährlichen ersetzt werden kann. Eine weitere Möglichkeit ist auch, das Arbeitsverfahren so zu ändern, dass die Exposition minimiert wird. Viele gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe haben eine lange Latenzzeit. Das heißt, dass Krankheitssymptome oft erst nach mehreren Jahrzehnten auftreten. Das Wissen über ausreichenden Schutz, z. B. durch bessere Betriebsanweisungen und konkrete Handlungsanleitungen, reduziert das Erkrankungsrisiko.

Bei den MAK- und TRK-Werten gab es in den letzten Jahren keine Weiterentwicklung. Sind diese Grenzwerte noch zeitgemäß bzw. bilden sie den medizinischen Wissensstand ab?
Huber: Seit Inkrafttreten der Grenzwerteverordnung (GKV) im Jahre 2001 hat es einige Novellen gegeben. Dabei wurden vor allem die EU-Richtgrenzwerte übernommen. Auch spezielle österreichische Verbesserungen wurden umgesetzt. In den letzten Jahren gab es EU-weit und im Rahmen der österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013–2020 viele Diskussionen zu neuen Grenzwertkonzepten. Das Konzept der risikobasierten bzw. gesundheitsbasierten Grenzwerte für krebserzeugende Arbeitsstoffe, das ansatzweise z. B. in Deutschland, den Niederlanden, Polen und Frankreich implementiert wurde, wird auf EU-Ebene erst andiskutiert. Risikobasierte Grenzwerte gelten für Arbeitsstoffe ohne Wirkschwelle, bei deren Einhaltung ein gesellschaftlich akzeptiertes Restrisiko bleibt. Gesundheitsbasierte Grenzwerte (MAK-Werte) gelten für krebserzeugende Arbeitsstoffe mit Wirkschwelle. Bei deren Einhaltung ist im Allgemeinen nicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen.

Die in Österreich geltenden TRK-Werte (technische Richtkonzentration) sind weder gesundheits- noch risikobasiert. Sie richten sich nach einem häufig veralteten Stand der Technik. Während der Stand der Technik weiterentwickelt wurde, blieben die definitionsgemäß am Stand der Technik aufbauenden TRK-Werte unverändert. In der Praxis werden die Unterschiede zwischen gesundheitsbasierten Grenzwerten (MAK-Werte) und technisch begründeten TRK-Werten häufig nicht gesehen bzw. falsch interpretiert. TRK-Werte werden für „gleich sicher“ wie MAK-Werte gehalten. Das Hauptaugenmerk richtet sich wie bei MAK-Werten dann auch bei den TRK-Werten lediglich auf die Einhaltung dieser Werte. Dabei müsste die Expositionsminimierung, wie diese bei krebserzeugenden Arbeitsstoffen vordringlich geboten ist, vorgenommen werden.

Ziel des Sozialministeriums ist es, auf Basis neuer Kenntnisse ein im europäischen Gleichklang stehendes, risikobasiertes Grenzwertkonzept für krebserzeugende Arbeitsstoffe umzusetzen. Damit wird der Umgang mit diesen Arbeitsstoffen sicherer. Risiken wären transparent und Maßnahmen könnten priorisiert und gezielter als bisher getroffen werden. Das Konzept der risikobasierten Grenzwerte kann einen wesentlichen Beitrag zur Konkretisierung des Minimierungsgebots und somit zur Reduktion arbeitsbedingter Krebserkrankungen leisten.


Welche Rahmenbedingungen sind notwendig, um einen zeitgemäßen Schutz der ArbeitnehmerInnen sicherzustellen?
Huber: Krebserzeugende Arbeitsstoffe, wie z. B. Holzstaub oder Formaldehyd, können nicht vollständig aus der Arbeitswelt verschwinden oder ausschließlich in geschlossenen Systemen verwendet werden. Grenzwertkonzepte und vor allem die damit verbundenen Expositionskontrollen müssen einen hohen Stellenwert haben.

Eine Gruppe von ExpertInnen im Fachausschuss MAK-Werte des Sozialministeriums beschäftigt sich mit dem Thema „rechtliche Umsetzung von risikobasierten Grenzwerten für krebserzeugende Arbeitsstoffe in Österreich“. Ein wichtiger Schritt ist, politisch festzulegen, welches arbeitsbedingte Krebsrisiko maximal als gesellschaftlich tragbar, als „akzeptierbar“ angesehen wird.

Zusätzlich zu dieser Diskussion um neue Grenzwerte für krebserzeugende Arbeitsstoffe haben Österreich, die Niederlande, die Europäische Kommission, die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und die Europäischen Sozialpartner die Initiative „Roadmap on Carcinogens: Amsterdam to Vienna, 2016–2019“ ins Leben gerufen.


Ich danke für das Gespräch!
Interview: Hildegard Weinke, AK Wien

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