Arbeitsstoffe im Blickpunkt
ArbeitgeberInnen müssen dafür sorgen, dass gefährliche Arbeitsstoffe ihren gesundheitsschädigenden Eigenschaften entsprechend gekennzeichnet sind. Betroffen von dieser Kennzeichnungsverpflichtung sind neben Behältern und Gebinden auch Rohrleitungen und Lagerräume. Ausführliche Informationen zur sicheren Verwendung sowie die notwendigen Schutz- oder Erste-Hilfe-Maßnahmen etc. enthalten die dazugehörigen Sicherheitsdatenblätter. Erkennbare Piktogramme und aktuelle Sicherheitsdatenblätter sind wichtige Teile bzw. Grundlagen für die Gefahrenstoffevaluierung im Betrieb. Kommt es zu Änderungen bei den verwendeten Produkten oder deren Einstufung, ist dies auch in der Evaluierung abzubilden.
Neue Piktogramme und Hinweise
Das Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) bildet die Grundlage für ein weltweites System zur Gefahrenstoffkennzeichnung. Die CLP-Verordnung sorgt für die Umsetzung in der EU. Mehrere Übergangsfristen sorgen seit Jahren für einen schrittweisen Übergang zur gemeinsamen Kennzeichnung (nächste Frist: 1.6.2017). Die neuen Gefahrenpiktogramme sollen sicherstellen, dass die Gefahren der Produkte international erkannt werden. Aber auch im Bereich der Einstufung und Gefahreninformation haben sich durch die CLP-Verordnung Änderungen ergeben. Neu sind etwa 28 Gefahrenklassen, Gefahrenbeschreibungen und Sicherheitshinweise sowie die Signalworte „Gefahr“ und „Achtung“.
Auswirkungen auf die betriebliche Praxis
Bei einigen Stoffen haben geänderte Kriterien zu anderen Einstufungen geführt, welche eine Überprüfung und Anpassung der betrieblichen Arbeitsstoffevaluierung erfordern. Die darauf basierenden Dokumente wie das Arbeitsstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen müssen aktualisiert werden. Dem aktuellen Sicherheitsdatenblatt sind die notwendigen Informationen zu entnehmen. Weiters können auch Zusammenlagerungsverbote bei entzündbaren Flüssigkeiten, innerbetriebliche Kennzeichnungen oder giftrechtliche Belange von neuen Einstufungen betroffen sein. Diese müssen ebenfalls überprüft und vor Ablauf der Übergangsfristen angepasst werden.
Informationen zu neuen Piktogrammen
Die Broschüre der EU-Kommission „Chemikalien am Arbeitsplatz – ein neues Kennzeichnungssystem“ erläutert CLP (Classification, Labelling and Packaging) umfassend. Informationen bieten auch das „CLP-Merkblatt“ der Arbeitsinspektion und der Folder „Auf die Gefahrenpiktogramme achten - Tipps zum Umgang mit chemischen Produkten“.