Gesunde Arbeit

Achtung, Asbest!

Krebserzeugende, sogenannte kanzerogene Arbeitsstoffe sollen in den kommenden Jahren schwerpunktmäßig im Blickpunkt des ArbeitnehmerInnenschutzes stehen. Asbest ist so ein im Alltag immer wieder anzutreffender gefährlicher kanzerogener Arbeitsstoff.
Achtung, Asbest!
Bild eines Daches mit Asbestplatten Achtung, Asbest!

Wie erkennt man Asbest? Bei Wellasbestzementplatten von Dachdeckungen und Fassadenplatten ist das Jahr der Erzeugung wesentlich. Im Jahr 1990 wurde ein Asbestverbot mit Übergangsfristen eingeführt. Daher wäre zu hinterfragen, wie alt Gebäude und Dacheindeckung sind. Sind die Asbestzementplatten stark verwittert oder werden sie durch die Abbruch- oder Wartungsarbeiten zerstört, ist besondere Vorsicht geboten. Bei schwach gebundenen Faserprodukten, über die nichts Genaueres bekannt ist, ist im Zweifel von gefährlichen Arbeitsstoffen auszugehen. Schwach gebundener Asbest sollte grundsätzlich nur von fachlich besonders geeigneten Unternehmen abgebaut werden.

Richtiger Umgang mit Asbest
Für alle Asbestarbeiten gilt, dass der Grenzwert für die ArbeitnehmerInnen von 100.000 F/m³ so weit als möglich zu unterschreiten ist. Für Arbeiten unter 15.000 F/m³ sieht die Grenzwerteverordnung (GKV) 2011 zwar Erleichterungen vor. Das Minimierungsgebot gilt weiterhin! Durch zerstörungsfreien Abbau oder andere festgelegte Maßnahmen (z. B. Bauteile benetzen) ist für die Sicherheit und die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu sorgen. Der/Die ArbeitgeberIn hat für diese Arbeiten die erforderliche PSA (Einwegschutzanzug, Filtermasken etc.) zur Verfügung zu stellen.

Lagerung und Verpackung von Asbest
Stark gebundene Asbestreste am Arbeitsplatz, wie ausgebaute Asbestzementprodukte, sind in staubdichten Behältern oder Big Bags zu verpacken oder in abgedeckten Mulden/Containern zu sammeln. Behälter (z. B. Säcke, Mulden), die Asbest enthalten, müssen gemäß § 1a Kennzeichnungsverordnung (KennV) gekennzeichnet werden:

  • die eindeutige Bezeichnung als Asbest (z. B. „Asbest“) sowie ein entsprechendes Piktogramm: Piktogramm GHS 08 Gesundheitsgefahr
  • eine Aufzählung der möglichen Gefahrenhinweise (z. B. H350 „Kann Krebs erzeugen“) und der Sicherheitshinweise (z. B. P260 „Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen“)

Die weitere Behandlung von Asbestabfällen ist ausschließlich befugten Abfallsammlern und -behandlern gemäß Abfallwirtschaftsgesetz vorbehalten.

Weitere Informationen
Die Asbest-Website gibt einen Überblick über die gefährlichen Eigenschaften von Asbest sowie über dazu in Österreich geltende Regelungen. Sie bietet Handlungsanleitungen zum Umgang mit Asbest. Hinweise für derzeitige und ehemals Exponierte und FAQs sind ebenfalls dort zu finden.

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