Sorgfältiger Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
Friedrich Lippitsch ist seit 32 Jahren Sicherheitsfachkraft beim Zellstoffhersteller Schweighofer Fiber in Hallein. Und seit vier Jahren Inhaber eines Ingenieurbüros für Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kuchl. Dementsprechend reich ist sein Erfahrungsschatz über gefährliche Arbeitsstoffe. Wir haben ihn zum Gespräch gebeten und bedanken uns an dieser Stelle, dass sich Herr Lippitsch für dieses Interview zur Verfügung gestellt hat.
Welche gefährlichen Arbeitsstoffe werden in Ihrem Betrieb verwendet?
Lippitsch: Grundsätzlich ist zu unterscheiden, wo die gefährlichen Arbeitsstoffe eingesetzt werden: in der Produktion (Viskosezellstoff), in der Analyse, Entwicklung oder Qualitätskontrolle. Davon abhängig sind Art und Menge der eingesetzten gefährlichen Arbeitsstoffe. Während in der Produktion das Handling primär in geschlossenen Systemen erfolgt, wird in den Labors „offen“ damit umgegangen. Eine umfassende Aufzählung aller gefährlichen Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe würde den Rahmen des Artikels sprengen. Primär werden Säuren, Laugen und Bleichchemikalien eingesetzt.
Was wird in Ihrem Betrieb gegen gefährliche Arbeitsstoffe unternommen und wer ist damit beauftragt?
Lippitsch: Für sämtliche gefährlichen Arbeitsstoffe liegen Sicherheitsdatenblätter auf und der Einsatz der Stoffe unterliegt einer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung, sprich Evaluierung. Bei der Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenfestlegung sind sowohl Verantwortliche und Mitarbeiter aus Produktion und Labor, Präventivkräfte und Betriebsräte beteiligt. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert und für alle Mitarbeiter zugänglich gemacht. Der Einsatz von gefährlichen Arbeitsstoffen erfordert auch persönliche Schutzausrüstungen – die Mitarbeiter werden bezüglich der richtigen Verwendung entsprechend unterwiesen. In „sensiblen“ Bereichen wird die Einhaltung von kritischen Arbeitsplatzkonzentrationen (TRK-/MAK-Werten) über Online-Messungen permanent überwacht.
Wo gibt es Handlungsbedarf für die Zukunft?
Lippitsch: Eine generelle Aussage ist hierzu nicht möglich, da wir laufend neue Erkenntnisse gewinnen. Wichtig ist ein sorgfältiger Umgang, eine umfassende Information und Sensibilisierung der Arbeitnehmer – und ein kritisches Hinterfragen, ob ein gefährlicher durch einen weniger gefährlichen Arbeitsstoff ersetzt werden kann!
Braucht es aus Ihrer Sicht neue gesetzliche Rahmenbedingungen?
Lippitsch: Bei ordnungsgemäßer Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen bedarf es aktuell keiner neuen Regelungen.
Was können SVP im Betrieb unternehmen?
Lippitsch: SVP können ihre Kollegen sicherheitstechnisch beraten und die richtige Verwendung von Schutzausrüstungen vermitteln. Und sie können durch ihr Engagement dazu beitragen, dass die notwendige Arbeitsplatzhygiene bei offenem Umgang mit gefährlichen Stoffen berücksichtigt wird.