Gesunde Arbeit

„Kein Krebs durch Arbeit!“

Krebserzeugende Arbeitsstoffe stellen eine massive Bedrohung für die Gesundheit von ArbeitnehmerInnen dar. Jedes Jahr sterben in der EU mehr als 100.000 Menschen an arbeitsbedingten Krebserkrankungen, in Österreich sind es jährlich mehr als 1.800 (Quelle: Europäisches Gewerkschaftsinstitut ETUI, 2015). Dies übersteigt die Anzahl an tödlichen Arbeitsunfällen um das Fünfzehnfache (120 Tote pro Jahr). Arbeitsbedingte Krebserkrankungen sind mit 52% für mehr als die Hälfte aller arbeitsbedingten Todesfälle in der EU verantwortlich.
Prozentsatz aller arbeitsbedingten Todesfälle
Vergleichstabelle: Krebsrisiko bei verschiedenen Arbeitsstoffen
Infografik Prozentsatz aller arbeitsbedingten Todesfälle Prozentsatz aller arbeitsbedingten Todesfälle
Infografik Vergleichstabelle: Krebsrisiko bei verschiedenen Arbeitsstoffen trotz Einhaltung bestehender Grenzwerte Vergleichstabelle: Krebsrisiko bei verschiedenen Arbeitsstoffen

Mindeststandards allein sind nicht ausreichend
„Diese Zahlen müssen alarmieren, zeigen sie doch das Ausmaß der Erkrankungen und unterstreichen den Handlungsbedarf auf nationaler und auf europäischer Ebene“, betont AK Präsident Rudi Kaske. Er fordert, dass beim Umgang mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen zeitgemäße Rahmenbedingungen für einen bestmöglichen Schutz sichergestellt und der Prävention ein breiter Raum eingeräumt wird. Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat die volkswirtschaftlichen Kosten durch arbeitsbedingte Krebserkrankungen auf rund 120 Milliarden Euro EU-weit geschätzt. Das Ziel dieser Schätzung war, die wirtschaftlichen Kosten schlechter oder nicht vorhandener Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit zu identifizieren, um weiter Anreize zu schaffen, gefährliche Faktoren und Bedingungen bei der Arbeit zu reduzieren.

Mindeststandards allein sind in einer modernen Arbeitswelt nicht mehr ausreichend. Es braucht qualitativ hochwertige und nachhaltig wirksame, anwendungsorientierte ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften, basierend auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. „Nur das ermöglicht einen ArbeitnehmerInnenschutz am Puls der Zeit“, sagt Kaske.


Grenzwertesystem heillos überaltert und lückenhaft
Das System der Bewertung krebserzeugender Arbeitsstoffe ist längst nicht mehr zeitgemäß, bei zahlreichen Grenzwerten fehlt seit Jahren eine Anpassung an den Stand der Wissenschaft. Die dringende Forderung von AK und ÖGB lautet daher:
Wir brauchen bei den Grenzwerten für krebserzeugende Arbeitsstoffe ein neues System. Unsere Grenzwerte für krebserzeugende Arbeitsstoffe entsprechen bei weitem nicht den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Bestehende Grenzwerte stammen teilweise aus den 1980er Jahren und wurden seither nicht mehr angepasst. Der Stand der Technik und der Wissenschaft haben sich aber weiterentwickelt und hätte berücksichtigt werden müssen. All das führt dazu, dass sich die ArbeitnehmerInnen scheinbar sicher fühlen, wenn die Grenzwerte eingehalten werden, was aber ein gefährlicher Trugschluss ist. Krebserzeugende Arbeitsstoffe kennen weitgehend keine Wirkschwelle, sie können bereits in geringster Dosis – auch unterhalb des Grenzwertes – krebserregend wirken. In einigen Fällen ist das Risiko an Krebs zu erkranken sogar sehr hoch.

Auch wenn der TRK-Wert eingehalten wird, erkranken ArbeitnehmerInnen, die etwa in der Galvanik arbeiten und ein Leben lang Chrom-VI einatmen, mit einer Wahrscheinlichkeit von 20% an Krebs. Das bedeutet: von fünf KollegInnen erkrankt statistisch einer oder eine an Krebs. Im Fall von 1,3-Butadien, das in der Kunststoffherstellung vorkommt, ist das Risiko bei Einhaltung des TRK-Wertes mit 1% „nur“ ein Zwanzigstel so groß: „nur“ eine/r von hundert bekommt Krebs.

Die AK sagt: Alle ArbeitnehmerInnen sollen gleich gut geschützt sein. Und das auf hohem Niveau!


Vergleichstabelle: Krebsrisiko bei verschiedenen Arbeitsstoffen trotz Einhaltung bestehender Grenzwerte
Aus der Tabelle (siehe Bild) geht hervor, wie unterschiedlich hoch das Risiko ist, an Krebs zu erkranken. Die Grenzwerte müssen in Zukunft so festgelegt werden, dass das Risiko einer arbeitsbedingten Krebserkrankung für alle krebserzeugenden Arbeitsstoffe gleich niedrig und möglichst gering ist. Der Maßnahmen-Zielwert, der hier in Diskussion ist, ist mit 0,004% bedeutend niedriger. Das würde bedeuten, dass nur eine von 25.000 exponierten Personen an arbeitsbedingtem Krebs erkranken könnte.

Modernes Grenzwerteregime umsetzen
AK und ÖGB verlangen daher eine Reform des ArbeitnehmerInnenschutzes mit dem Ziel, die Anforderungen der modernen Arbeitswelt abzubilden. Dafür braucht es bei krebserzeugenden Arbeitsstoffen ein modernes Grenzwerteregime. In Deutschland oder auch in den Niederlanden wurde das Grenzwertregime für krebserzeugende Arbeitsstoffe bereits vor Jahren auf risikobasierte Grenzwerte umgestellt. Sie bringen für die Unternehmen und besonders für die betroffenen ArbeitnehmerInnen mehr Transparenz über das Risiko, das mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen einhergeht.

Risikobasierte Grenzwerte sorgen also dafür, dass das Risiko an Krebs zu erkranken bei allen Arbeitsstoffen gleich niedrig anzusetzen ist. „Wir wollen keine neuen Vorschriften erfinden, wir wollen alte gegen neue, zeitgemäße und praxistaugliche ersetzen“, sagt Kaske.

Dazu sind folgende
Maßnahmen erforderlich:  

  • Systemumstellung: Die Einführung von risikobasierten Grenzwerten für krebserzeugende Arbeitsstoffe und die Absenkung bestehender TRK-Werte, weil uns jährlich 1.800 Todesfälle viel zu viel sind. Dazu bedarf es der Aufnahme von Grundsatzbestimmungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und einer Novelle der Grenzwerteverordnung. Es ist an der Zeit ein modernes Grenzwertregime umzusetzen und bestehende Grenzwerte abzusenken. Nur so kann ein zeitgemäßer Schutz der ArbeitnehmerInnen sicherstellt werden.
  • Modernisierung der Meldeverpflichtung von krebserzeugenden Arbeitsstoffen: Der verpflichtende Nachweis an das Arbeitsinspektorat, welche krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingesetzt werden und welche Personen diesen Stoffen ausgesetzt sind, muss auf elektronischer Basis erfolgen. Gleiches gilt für die Aufbewahrung dieser Verzeichnisse bei den zuständigen Unfallversicherungsträgern.
  • Laufende Projekte rasch umsetzen: Derzeit laufen einige Projekte, sowohl auf nationaler wie auf europäischer Ebene. Diese sind von der Politik rasch zu einem Abschluss zu bringen.So liegt derzeit auf Expertenebene eine Sozialpartnereinigung zur Umsetzung und Einführung des Systems risikobasierter Grenzwerte vor. Das Sozialministerium soll diese als Basis für eine Novellierung der Grenzwerteverordnung heranziehen. Die noch für heuer geplante Novellierung soll zügig umgesetzt werden.Die „Roadmap Amsterdam to Vienna on Carcinogens“ wurde auf Initiative des Europäischen Gewerkschaftsbundes, des österreichischen Sozialministeriums und anderer Institutionen ins Leben gerufen. Die Roadmap legt ein Arbeitsprogramm von 2016 bis 2018 fest und soll damit zur Schärfung des Problembewusstseins beitragen und eine Plattform für Informationsaustausch bieten. Die Roadmap soll im Zuge der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft mit der Umsetzung eines neuen risikobasierten Grenzwertesystems abgeschlossen werden.

Weitere Eckpunkte im Kampf gegen andere arbeitsbedingte Erkrankungen und für eine zukunftssichere gesunde Arbeit sind:

  • Bei den Grenzwerten von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen (MAK-Werten) ist festzuhalten, dass im Jahr 2001 vom bewährten Prinzip der Übernahme von Grenzwerten aus anderen europäischen Ländern ‒ insbesondere Deutschland ‒ abgegangen wurde. Seit damals wurden auf Basis neuer toxikologischer und arbeitsmedizinischer Forschungsergebnisse für mindestens 500 weitere Arbeitsstoffe gesundheitsschädigende Wirkungen nachgewiesen. In der Folge wurden neue oder niedrigere Grenzwerte in diesen Ländern festgelegt. In Österreich besteht daher dringender Aufholbedarf, um mögliche Gesundheitsgefährdungen durch gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe zu minimieren und dem heutigen Stand des Wissens zu entsprechen.
  • Eine starke staatliche Arbeitsinspektion als Schutzschild für ArbeitnehmerInnen. Die personellen und finanziellen Ressourcen müssen zur Verfügung stehen, verbunden mit mehr Durchsetzungsbefugnissen und wirksamen Strafen.
  • Ganzheitlicher Präventionsansatz bei den Unfallversicherungsträgern, damit ihr Präventionsauftrag alle arbeitsbezogenen Gesundheitsgefahren umfasst – nicht nur Arbeitsunfälle und herkömmliche Berufskrankheiten.
  • Verstärkte Sensibilisierung von ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräften in Zusammenhang mit „Arbeitsstoffen“. Ausweitung ihrer Ausbildung in Hinblick auf den sicheren Umgang mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen.
  • Ausweitung der Mindesteinsatzzeit der Präventivfachkräfte auf 2,5 Stunden anstelle von 2,0 Stunden pro ArbeitnehmerIn und Jahr. Dadurch sollen Sicherheitsfachkräfte und ArbeitsmedizinerInnen ausreichend Zeit bekommen, um sich mit der Thematik der Arbeitsstoffe befassen zu können.
  • Mehr Information und Sensibilisierung von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen in den betroffenen Betrieben. Die Aufklärung über mögliche Auswirkungen von gesundheitsgefährdenden und vor allem von krebserzeugenden Arbeitsstoffen ist ein zentraler Teil der Prävention.

Mehr Infos zum Thema auf Gesunde Arbeit:
Gefährliche Arbeitsstoffe und arbeitsbedingte Krebserkrankungen

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