ÖGB-Achitz: Krebserregende Substanzen am Arbeitsplatz massiv reduzieren
"Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirkt, er muss aber ständig ausgebaut und angepasst werden“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB: „Seit Einführung des entsprechenden ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes im Jahr 1995 konnte die Zahl der Arbeitsunfälle um ein Drittel gesenkt werden. Alarmierend sind aber immer noch die arbeitsbedingten Krankheiten. In Österreich sterben pro Jahr 1.820 Menschen an arbeitsbedingten Krebserkrankungen“, sagt Achitz und fordert eine grundlegende Reform der Grenzwerte für krebserregende Substanzen am Arbeitsplatz.
Gegen arbeitsbedingte Krebserkrankungen braucht es verstärkt vorbeugende Maßnahmen, dass sie gar nicht erst entstehen. Hier sind deutlich strengere Regeln nötig. Denn die meisten Krebserkrankungen, die durch Belastungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel durch Chemikalien, ausgelöst werden, treten erst nach vielen Jahren auf, oft erst, wenn die Betroffenen in Pension sind. Holzstaub kann langfristig Krebs im Nasenbereich auslösen, Mesotheliome (Krebserkrankung des Rippenfells) kommen meist von Asbest, bestimmte Lösungsmittel können zu Nierenkarzinomen führen.
Systemumstellung auf risikobasierte Grenzwerte
In der EU sterben laut einer Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) jedes Jahr mehr als 100.000 Menschen an arbeitsbedingten Krebserkrankungen, in Österreich sind es etwa 1.820 Tote pro Jahr. „Viele davon könnten wir vermeiden, wenn wir in Österreich strengere Grenzwerte für krebserregende Substanzen hätten“, so Achitz. Der ÖGB tritt deshalb für eine Systemumstellung auf risikobasierte Grenzwerte ein, wie dies z. B. in Deutschland und in den Niederlanden bereits geschehen ist. „Ausschlaggebend muss sein: Wie hoch ist statistisch gesehen das Risiko, an Krebs zu erkranken, wenn jemand über 40 Jahre hinweg mit krebserregenden Substanzen arbeitet“, sagt Achitz. „Auch in Österreich müssen wir uns die Frage stellen, wie viele arbeitsbedingte Krebstote will die Gesellschaft akzeptieren“. Deutschland hat sich bis 2018 folgendes Ziel gesetzt: Unter 25.000 ArbeitnehmerInnen, die auf 40 Berufsjahre gerechnet krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt waren, darf im Durchschnitt nicht mehr als eine/r an arbeitsbedingtem Krebs erkranken.