Änderung der Karzinogenerichtlinie, 2004/37/EU 2. Tranche
Die vorgeschlagene Aufnahme von fünf neuen Grenzwerten für Karzinogene in den Anhang III der Richtlinie wird von der Bundesarbeitskammer begrüßt. Es wird aber festgehalten, dass es insbesondere auf europäischer Ebene eine langjährige Forderung der ArbeitnehmerInnen und der Gewerkschaften ist, durch Festlegung von EU-weit bindenden Grenzwerten ein einheitliches Niveau eines Mindestschutzes zu schaffen.
Lesen Sie dazu das Positionspapier der Bundesarbeitskammer (siehe Download).