Gesunde Arbeit

Gib Acht, Krebsgefahr!

Der AUVA-Präventionsschwerpunkt "Gib Acht, Krebsgefahr!" startete am 5. Juni 2018 auf dem AUVA-Forum Prävention in Innsbruck.

Der AUVA-Präventionsschwerpunkt "Gib Acht, Krebsgefahr!" knüpft an die Kampagne "Gesunde Arbeitsplätze - Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben" der EU-Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) an. Der Auftakt des AUVA-Präventionsschwerpunkts fand am Forum Prävention vom 5. bis 7. Juni 2018 statt. Ebenso wie die, im Rahmen der niederländischen Ratspräsidentschaft beschlossene, "Roadmap on Carcinogens" fokussiert die AUVA in ihrem Präventionsschwerpunkt auf krebserzeugende Arbeitsstoffe.

Krebs durch Arbeit ist vermeidbar
Krebserkrankungen sind für die meisten tödlichen Berufserkrankungen in der EU verantwortlich. In Österreich sterben jedes Jahr etwa 20.000 Menschen an Krebs - nach internationalen Schätzungen werden fast zehn Prozent dieser Todesfälle durch die Arbeit bzw. den Beruf hervorgerufen. Neben dem großen menschlichen Leid entstehen durch arbeitsbedingte Krebserkrankungen auch sehr hohe Kosten für die Gesellschaft und die Wirtschaft. Schätzungen zufolge werden in Europa mindestens 2,4 Milliarden Euro pro Jahr aufgrund arbeitsbedingter Krebserkrankungen ausgegeben.

Eine Grundvoraussetzung für den sicheren Umgang mit krebserzeugenden Stoffen und Produkten stellt das Erkennen ihrer gefährlichen Eigenschaften dar.  Im Sinne ihres Präventionsauftrages widmen wir den AUVA-Präventionsschwerpunkt 2018 bis 2020 der Information und der Bewusstseinsbildung rund um krebserzeugende Arbeitsstoffe.


Nur wer die Gefahren kennt, kann sich schützen
Krebserzeugende Arbeitsstoffe sind Arbeitsstoffe und Mischungen von Arbeitsstoffen, die Krebs erzeugen oder die Entstehung von Krebs fördern können. Die Aufnahme kann durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut erfolgen. Es gibt Arbeitsstoffe, die eindeutig oder vermutlich krebserzeugend sind. Eine Grundvoraussetzung für den sicheren Umgang mit krebserzeugenden Stoffen und Produkten stellt das Erkennen ihrer gefährlichen Eigenschaften dar. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verantwortlich für

  • die Ermittlung von Gefahren am Arbeitsplatz,
  • die Beurteilung vorhandener Gefahren am Arbeitsplatz,
  • das Setzen von Maßnahmen, damit die Gefahr so gering wie möglich ist.

Maßnahmen müssen entlang der Rangfolge der Schutzmaßnahmen, auch bekannt als STOP-Prinzip, gesetzt werden.

  1. Substitution (Ersatzpflicht)
  2. Technische Maßnahmen bzw.
  3. Organisatorische Maßnahmen
  4. Personenbezogene Maßnahmen

Weiterführende Informationen zur AUVA-Kampagne „Gib Acht, Krebsgefahr!“ gibt es auf der Website der AUVA bzw. im Folder zur Kampagne (siehe Download).

Erfahren Sie mehr über krebserzeugende Arbeitsstoffe und wie Sie damit umgehen können im AUVA-Kurzvideo auf Youtube:

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