Gesunde Arbeit

Asbest: Vom Keller bis zum Dach

Einst „Wundermittel“ der Baustoffindustrie, ist Asbest heute Problemstoff beim Abbau und der Entsorgung im Rahmen von Gebäuderenovierungen. Welche Gefahren lauern hier und worauf ist zu achten?
Besonderes Know-how ist beim Hantieren mit Asbest wichtig.
Abbrucharbeiten an einem Haus Besonderes Know-how ist beim Hantieren mit Asbest wichtig.

Häuser, die um 1950 bis 1990 gebaut oder saniert wurden, können wahre Asbesthäuser sein. Die Eigenschaften von Asbest machten das Material zum Universalbaustoff. Es ist hitzebeständig, brennt nicht, leitet Schall und Wärme schlecht, isoliert gut. Kein Wunder, dass Asbest in Fußbodenbelägen, Kabeldurchführungen, Dach- und Fassadenplatten, Blumenkisten usw. zum Einsatz kam.

Eingestürzt wie ein Kartenhaus
Die Freude über den tollen Stoff stürzte wie ein Kartenhaus ein: Asbest verursacht Erkrankungen der Atemwege und der Lunge. Das Wundermittel wurde zum Problemstoff und verboten. Asbest kann bei Renovierungsarbeiten zum Vorschein kommen. Bei Abbau- und Sanierungsarbeiten muss daher fachgerecht gearbeitet werden. DI Ernest Stühlinger, AUVA-Präventionsexperte: „Es gibt wenig Unternehmen, die Asbest richtig abbauen und über die Entsorgung Bescheid wissen. Eigentlich sollten alle Baufirmen das Know-how haben, in der Realität fehlen häufig Wissen oder Problembewusstsein, oft stehen auch wirtschaftliche Interessen im Vordergrund.“

Krebs kommt Jahrzehnte später
Solange Asbest verbaut bleibt, besteht kaum Gefahr. Anders ist es, wenn es zur Bearbeitung, also zum Abbau kommt. Asbestfasern können eingeatmet werden und lokale entzündliche Reaktionen, Lungenfibrose oder Krebs können entstehen. Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder Krebs des Rippen- oder Bauchfells sind mögliche asbestbedingte Erkrankungen. Meist treten sie viele Jahre nach dem Hantieren mit Asbest auf.

„Krebsgift“ abbauen und entsorgen
Beim Abbau bzw. der Entsorgung von Asbest ist zu beachten:

  • Die Menge und die Zahl der beschäftigten Personen so gering wie möglich halten.
  • Geringstmögliche Exposition der ArbeitnehmerInnen und geeignete Arbeitsvorgänge und -verfahren (z. B. Nassverfahren, zerstörungsfreier Abbau, saugende Verfahren) wählen.
  • ArbeitnehmerInnen informieren und unterweisen (§ 25 GKV) und mit Schutzausrüstung (Atemschutz, Augenschutz etc.) ausstatten.
  • Am Abbauort möglichst sofort und ohne Staub freizusetzen verpacken.
  • Die Kunststoffverpackungen (Bigbags) in verschließbare Container geben und richtig gekennzeichnet zu einer Deponie, welche eine Genehmigung zur Asbest-Entgegennahme hat, bringen.

DI Ernest Stühlinger: „Die Gefahr, dass in einigen Jahren niemand weiß, wie mit Asbest umgegangen werden muss, ist groß. Umfangreiche Information oder Asbestschulungen, z. B. der AUVA, empfehlen sich für ArbeitnehmerInnen und KundInnen – für letztere vor allem, um im Vorfeld über mögliche Sanierungsmaßnahmen Bescheid zu wissen. Nach einer Sanierung empfiehlt sich eine Freimessung durch eine unabhängige Stelle, z. B. die Österreichische Staubbekämpfungsstelle (ÖSBS), um die Sicherheit einer fachgerechten Sanierung zu haben und nicht im asbestverseuchten Haus zu leben. Vom Selbstabbau ist strikt abzuraten.“

Weitere Informationen:
Merkblätter der AUVA
Asbest – kein Thema der Vergangenheit (Arbeitsinspektion)
Richtiger Umgang mit Asbest

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