Gesunde Arbeit

Risikobasierte Grenzwerte überfällig

Teils massiv veraltete TRK-Werte bilden derzeit die Grundlage zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen in Österreich. Für einen zeitgemäßen Schutz gilt es, eine moderne Grenzwertsetzung zu implementieren.

Die Ausgangslage: Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die in der Grenzwerteverordnung enthaltenen TRK-Werte bilden die Grundlage für den Umgang mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Arbeitsstoffen in Österreich. Problematisch ist jedoch der Irrglaube, dass bei Einhaltung der technischen Richtkonzentration (TRK) „keine“ Gefährdungen für ArbeitnehmerInnen vorhanden wären. In Kombination mit teils über 20 Jahre alten Grenzwerten endet dies unter Umständen fatal.

Weitere gesetzliche Vorgaben wie das Minimierungs- und Substitutionsgebot sowie die Meldung über den Einsatz krebserzeugender Arbeitsstoffe an die Arbeitsinspektion sind bis heute lückenhaft. In mehreren europäischen Ländern (DE, NL, FR usw.) wurden die Lehren aus den negativen Erfahrungen mit TRK-Werten gezogen. Bereits vor Jahren haben sie auf risikobasierte Grenzwerte umgestellt.


Risikobasiert statt TRK
Für viele krebserzeugende Stoffe können keine Grenzwerte aufgestellt werden, die mit Sicherheit vor einem Gesundheitsschaden schützen. In Österreich gelten hier gesetzlich definierte TRK-Werte. Die Einhaltung des TRK-Wertes schließt jedoch eine Krebserkrankung nicht aus. Bei manchen Stoffen ist das Krebsrisiko, das dem TRK-Wert entspricht, sogar sehr hoch. Ein Null-Risiko kann bei der Arbeit mit krebserzeugenden Stoffen generell jedoch nie erreicht werden.

Doch es ist möglich, das Risiko auf ein vom Stoff unabhängiges, einheitliches Niveau zu senken. Bei diesem Konzept wird aus der toxikologisch abgeleiteten Dosis-Wirkungs-Beziehung und einem allgemein geltenden Risikowert ein stoffspezifischer (risikobasierter) Grenzwert abgeleitet. Diese Grenzwerte führen bei den betroffenen ArbeitnehmerInnen zu mehr Transparenz über die Gefährlichkeit von krebserzeugenden Arbeitsstoffen und bieten darüber hinaus Anreize für die Prävention.


Risikobasierte Grenzwerte für Österreich!
Um einen zeitgemäßen Schutz der ArbeitnehmerInnen zu erreichen, gilt es, auch in Österreich eine „moderne“ Grenzwertsetzung mit risikobasierten Grenzwerten zu implementieren. Bei einem Umstieg könnten bestehende Vorbilder in der EU berücksichtigt und wissenschaftlich gestützte Expositions-Risiko-Beziehungen (ECHA, AGS) übernommen werden. Für Stoffe, bei denen vorerst weiterhin nur TRK-Werte vorhanden sein werden, könnten Übergangsbestimmungen erarbeitet werden. Die Modernisierung der Meldeverpflichtung dieser Arbeitsstoffe wäre ebenfalls anzustreben. Aus Sicht von Bundesarbeitskammer und ÖGB ist das ein anzustrebendes Ziel.

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