Gesunde Arbeit

Alkoholprobleme im Betrieb?

Der Folder „Alkoholprobleme im Betrieb? Beratung und Behandlung“ des Instituts für Suchtprävention informiert Betriebe und Betroffene über Beratungs- und Betreuungsangebote zum Thema Alkohol am Arbeitsplatz.

Warum ist Alkohol ein Thema am Arbeitsplatz?

Ein riskanter und übermäßiger Alkoholkonsum verursacht hohe Kosten für Betriebe: Geschätzte 13 % der berufstätigen Männer und 7 % der berufstätigen Frauen trinken in einem problematischen Ausmaß. Alkoholkranke sind um 25 % weniger leistungsfähig und 2,5 Mal häufiger krank.

Betriebe haben eine arbeitsrechtliche Verpflichtung: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht wissentlich berauscht arbeiten lassen (Fürsorgepflicht). Sie müssen reagieren, wenn durch einen bekannten Konsum eine Gefährdung für andere entsteht (geregelt in § 1157 ABGB und § 3 Absatz 1 sowie § 6 Absatz 3 ASchG).

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Pflichten: Beschäftigte, die berauscht arbeiten und sich oder andere dadurch gefährden können, verstoßen gegen ihre Treue- und Mitwirkungspflicht (geregelt in § 15 Absatz 4 ASchG).

Beratung für Betriebe zu Maßnahmen der betrieblichen Suchtprävention in Wien
Das Institut für Suchtprävention der Sucht- und Drogenkoordination Wien bietet Beratung für Betriebe zu Maßnahmen der betrieblichen Suchtprävention in Wien an.

Kontakt:
Institut für Suchtprävention der Sucht- und Drogenkoordination Wien
https://sdw.wien/de/praevention/arbeit
Tel.: 01/4000-87319
E-Mail: andrea.lins-hoffelner@sd-wien.at

Fachstellen für Suchtprävention in den Bundesländern
In jedem Bundesland gibt es eine Fachstelle für Suchtprävention als Anlaufstelle für gelebte Suchtvorbeugung im Alltag. Die Fachstelle Ihres Bundeslandes finden Sie hier: https://www.dialogwoche-alkohol.at/vorbeugen/fachstellen/

Was kann der Betrieb tun?
Betriebe handeln idealerweise nach Stufenplänen bzw. Interventionsketten, die den Ablauf bei Vorfällen (wer muss kontaktiert werden, wer bespricht den Vorfall mit der Person, wie viele Gespräche finden statt etc.) und – falls notwendig – die Reintegration regeln. Spezielle Betriebsvereinbarungen stellen in vielen Betrieben die Grundlage dar. Wo Betroffene Beratung und Unterstützung erhalten, soll im Betrieb bekannt sein (d. h. dem Gesundheitsmanagement, Betriebsrat, Personalmanagement).

Wo in Wien finden Betroffene Beratung und Unterstützung?
Im regionalen Kompetenzzentrum „Alkohol. Leben können.“
Mehr Infos unter www.alkohol.at

Kontakt
Beratung für Betroffene in Wien
Regionales Kompetenzzentrum
„Alkohol. Leben können.“
Gumpendorfer Straße 157
1060 Wien
Bitte um Terminvereinbarung unter der Telefonnr.: +43 1 4000 53640

Folder downloaden oder bestellen
Der Folder „Alkoholprobleme im Betrieb? Beratung und Behandlung“ des Instituts für Suchtprävention informiert Betriebe und Betroffene über Beratungs- und Betreuungsangebote zum Thema Alkohol am Arbeitsplatz.

Weiterführende Infos entnehmen Sie bitte dem Folder im Downloadbereich.

Der Folder kann auch auf der Website der Sucht- und Drogenkoordination Wien bestellt werden.

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