Gesunde Arbeit

Gewalt im Netz – ein gewaltiges Problem

Gewalt im Netz wird auf verschiedene Arten ausgeübt. Cybermobbing oder persönliche Angriffe in sozialen Medien können von bekannten, aber auch unbekannten TäterInnen ausgeübt werden. Spezialisierte Beratungsstellen bieten kostenfreie rechtliche und psychosoziale Beratung.
Gewalt im Netz – Gegenmaßnahmen am Arbeitsplatz sind wichtig.
Tastatur mit eigener Taste Stop Cyberbullying Gewalt im Netz – Gegenmaßnahmen am Arbeitsplatz sind wichtig.

Gegen Gewalt im Netz können technische Sicherheitsvorkehrungen vorbeugend getroffen werden, um vor Übergriffen zu schützen! Die Website www.saferinternet.at bietet z. B. Privatsphäre-Leitfäden für Facebook, Instagram, TikTok und zahlreiche weitere soziale Netzwerke. Auch wenn diese überwiegend in der Freizeit genutzt werden, ist zu bedenken, dass zum Beispiel unzufriedene KundInnen oder nicht wohlgesonnene KollegInnen und Vorgesetzte so eventuell Einblick in das Privatleben von ArbeitnehmerInnen gewinnen könnten und es in der Folge zu Übergriffen über diese Kanäle kommen könnte.

Was tun, wenn es passiert?
Erst- und Krisenberatung sind für Opfer von Gewalt im Netz besonders wichtig. Bestimmte Formen von Hass und Gewalt im Internet können bei extra eingerichteten Meldestellen auch anonym gemeldet werden.

Folgende Beratungsstellen sind erste Anlaufpunkte:

Melde- und Beratungsstellen
Für Opfer von Gewalt und Hass im Netz gibt es noch zahlreiche weitere Melde- und Beratungsstellen (oesterreich.gv.at), die unterstützen.

Mit der kostenlosen BanHate-App der Antidiskriminierungsstelle Steiermark können zum Beispiel Hasspostings und Hassverbrechen anonym gemeldet werden. Die App ist in den App-Stores von Apple und Google verfügbar. Mehr Infos auch auf www.banhate.com.


Gesetzespaket „Hass im Netz“
Am 1. Jänner 2021 trat das Gesetzespaket „Hass im Netz“ in Kraft. Als wirksameren Schutz vor Hasspostings im Web stellen diese Maßnahmen klar: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch hier gelten rechtsstaatliche Prinzipien. Medien- und zivilrechtliche Ansprüche bezüglich strafbarer Tatbestände wurden ausgeweitet, die Rechtsdurchsetzung wurde erleichtert.

Durch die rechtlichen Neuerungen vor rund einem Jahr können die Menschenwürde verletzende Postings nun rascher gelöscht werden. Ein Unterlassungsauftrag kann beim Bezirksgericht ohne vorangehende Verhandlung erwirkt werden. Der Antrag kann auf www.justizonline.gv.at heruntergeladen werden.

Hilfreiche gesetzliche Maßnahmen
Durch die Neuregelung gibt es einige Erleichterungen bei der Nachverfolgung:

  • Entfall des Kostenrisikos für Opfer
  • Ausweitung der Prozessbegleitung
  • Höherer Schadenersatz im Medienrecht
  • Cybermobbing ab dem ersten Posting
  • Tatbestand der Verhetzung ausgeweitet
  • Transparentes Meldeverfahren
  • Empfindliche Geldbußen

Wieder einmal zeigt sich: Das Appellieren an angebrachtes Verhalten ist gut, durch nichts zu ersetzen sind aber Gesetze, um das Problem Hass im Netz in den Griff zu bekommen.

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